Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 30

Thema: Anordnung der Blinker

  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von Metallhead89
    Registriert seit
    04.03.2020
    Ort
    Hecklingen
    Beiträge
    168
    Meine ist bj 04.87 ich glaube kaum das ich das so eingetragen krieg
    Die Prüfer (die ich kenne) sind ziemlich streng

  2. #12
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
    Registriert seit
    03.05.2010
    Ort
    Hannover, Nds.
    Beiträge
    2.086
    Meine ist Bj. 96. Gebraucht gekauft mit Dragbar, Ochsenaugen und ohne Blinker, hinten. Ochsenaugen waren bereits eingetragen.
    Nachdem ich bereits 2 x ohne Probleme in diesem Zustand eine HU bekommen habe, wurde er irgendwann dann doch bemängelt - ohne Blinker hinten sei nur bis Bj. 86 möglich.
    Also Blinker drangefummelt - li. und re. vom Fender in die Löcher vom gestrippten Fenderstrut. Passt prima. HU erteilt.
    Beim nächsten mal holte der Prüfer dann den Zollstock raus und bemängelte den Abstand der Blinker. Leuchtquelle (Zentrum Leuchtmittel) ist maßgebend.
    Und? Na klar: 2 cm zu wenig! 18 cm dürften es aber locker sein, weil allein der Fender schon gut 160 mm haben dürfte. Die Blinker sind mit einem ca. 40 mm Ärmchen ausgeführt...
    Aber: der Tüffi hat die Plakette und damit die Macht - nix Diskussion. Bei der darauf folgenden HU wurde wieder nicht drauf geachtet...

    Also: lies noch mal genau die für Dein Baujahr erforderlichen Maße durch und zieh bei Deinen Plänen immer den nach aussen überstehenden Teil des Blinkers ab. Am einfachsten ist natürlich mal eben beim Tüffi vorbei zu segeln und das Problem vorab zu erörtern - dann klappts hinter auch mit der Abnahme...
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  3. #13
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
    Registriert seit
    16.09.2010
    Ort
    Westpolen
    Beiträge
    5.530
    Bei Zulassung des Fahrzeugs nach StVZO, also der LS650, ist der Abstand der hinteren Blinker 240 mm. Gemessen wird die Innenseite der Blinkergläser.
    Bei den Hellas, nur vorne ist es wie folgt: Die Höhe der Blinker ist auf 1250mm begrenzt und die untere Kante der Gläser wird gemessen.
    Bei Zulassung nach EU-Recht beträgt der Abstand hinten 180mm.

    Leider bringen viele Prüfer das inzwischen auch durcheinander.
    Die Eintragung bis Bj. 1986 ist so weit richtig. Aber amtlich anerkannte Sachverständige haben einen Ermessensspielraum für solche Eintragungen.
    Ist dann im Einzelfall wirklich vom Wohlwollen und Sachverstand des Prüfers und der baulichen Ausführung abhängig ob man das bei Fahrzeugen nach 1986 eingetragen bekommt. Aber ja, es geht, ...

  4. #14
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
    Registriert seit
    07.08.2010
    Ort
    52353 Düren
    Beiträge
    4.791
    Und ob das geht bin schon 5mal so durch den Tüv

    kfzbrief.jpg
    Gruß Dieter
    Zähneputzen ist wie Wählen, lässt man es wird es Braun

    Universaldilettant
    Und ich mag auch keine Bobber

  5. #15
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
    Registriert seit
    12.09.2012
    Ort
    85459 Berglern , nähe Erding / Oberbayern
    Beiträge
    5.416
    Ich hab meine Beleuchtung umgestrickt auf EU.
    Abstand der hinteren Blinker(wie Tom schon schrieb) 180 mm, allerdings muß dann die komplette Beleuchtung EU - Recht entsprechen!
    Höhe der vorderen Blinker lt. meinem Prüfer 1500 mm.
    Extra eintragen mußte ich da nix, Gleichstellungsprinzip.
    Gruß
    Ralph

    Then I`m dying on the bottom of a pit in the blazing sun
    torn and twisted at the foot of a burning bike

    Die höchste Form von Toleranz ist das Ertragen dummer Menschen

    Ich mag keine Bobber

    FORUMSLACKER

  6. #16
    Savage-IG Mitglied Avatar von Metallhead89
    Registriert seit
    04.03.2020
    Ort
    Hecklingen
    Beiträge
    168
    Ist schon verzwickt, einerseits möchte ich keine ultrakleine Blinker andererseits sollen die auch nicht allzu sichtbar sein
    Wenn ich die am Fender anbaue komm ich knapp auf die 18cm Abstand
    Alternative wäre die Sissybar...das sieht aber doof auf

  7. #17
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
    Registriert seit
    07.08.2010
    Ort
    52353 Düren
    Beiträge
    4.791
    mögen alle mit diesen schei,, furz mini Blinkern bem Abbiegen mal übersehen werden,dann werden die auch wieder vernünftig

    Sorry für OT aber das muste sein
    Gruß Dieter
    Zähneputzen ist wie Wählen, lässt man es wird es Braun

    Universaldilettant
    Und ich mag auch keine Bobber

  8. #18
    Savage-IG Mitglied Avatar von Metallhead89
    Registriert seit
    04.03.2020
    Ort
    Hecklingen
    Beiträge
    168
    Die passen auch nicht zur Chopper/Bobber (meine meinung)

  9. #19
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
    Registriert seit
    16.09.2010
    Ort
    Westpolen
    Beiträge
    5.530
    Was hast du für einen Kennzeichenhalter?

    Ich frage, weil ich ne einigermaßen Prüferfreundliche Konstruktion mit Kellermännern (micro 1000, oder so von Louis) ersonnen habe. Die kann ich bei Bedarf hinterm Kennzeichen verschwinden lassen. Geht aber nur in Verbindung mit dem originalem oder baugleichem Kennzeichenhalter.

    Mein Prüfer hat zwar mit dem Kopf geschüttelt, fand es aber trotzdem lustig.

    20200504_191102.jpg

    Keine Ahnung ob man das richtig erkennen kann. Sind mit zwei Winkeln aus dem Möbelbau mit Langlöchern und je zwei Schrauben pro Winkelan den Langlöchern am KZ-Halter (politisch nicht ganz korrekt) mit Flügelmuttern befestigt.
    Bei Bedarf einfahren (nach innen schieben) und schon hat man nur vorne Blinker.

    Aber irgendwann hab ich die Lust verloren und nu hängsene halt hinten dran, ...
    Sind aber recht unauffällig. Abstand passt und kann bei ganz pingeligen Beamten korrigiert werden.

    Schmalkhalden lässt grüßen, ... 90 minütige Kontrolle mit alles, ohne Beanstandungen vom Platz gefahren. Aber Mühe hammse sich gegeben, ...

  10. #20
    Savage-IG Mitglied Avatar von Metallhead89
    Registriert seit
    04.03.2020
    Ort
    Hecklingen
    Beiträge
    168
    Also das würde mir sogar gefallen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •