Meine ist Bj. 96. Gebraucht gekauft mit Dragbar, Ochsenaugen und ohne Blinker, hinten. Ochsenaugen waren bereits eingetragen.
Nachdem ich bereits 2 x ohne Probleme in diesem Zustand eine HU bekommen habe, wurde er irgendwann dann doch bemängelt - ohne Blinker hinten sei nur bis Bj. 86 möglich.
Also Blinker drangefummelt - li. und re. vom Fender in die Löcher vom gestrippten Fenderstrut. Passt prima. HU erteilt.
Beim nächsten mal holte der Prüfer dann den Zollstock raus und bemängelte den Abstand der Blinker. Leuchtquelle (Zentrum Leuchtmittel) ist maßgebend.
Und? Na klar: 2 cm zu wenig! 18 cm dürften es aber locker sein, weil allein der Fender schon gut 160 mm haben dürfte. Die Blinker sind mit einem ca. 40 mm Ärmchen ausgeführt...
Aber: der Tüffi hat die Plakette und damit die Macht - nix Diskussion. Bei der darauf folgenden HU wurde wieder nicht drauf geachtet...

Also: lies noch mal genau die für Dein Baujahr erforderlichen Maße durch und zieh bei Deinen Plänen immer den nach aussen überstehenden Teil des Blinkers ab. Am einfachsten ist natürlich mal eben beim Tüffi vorbei zu segeln und das Problem vorab zu erörtern - dann klappts hinter auch mit der Abnahme...