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Thema: Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw Freigabe vom Reifenhersteller reicht nicht mehr ?

  1. #11
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von Viertakter Beitrag anzeigen
    Sowas wird gern auf den Zulassungsstellen weggelassen.

    Vermutlich liegt genau da bei vielen das eigentliche Problem.
    Nachdem meine Donnerbüchse vor vielen Jahren mal auf einer Zulassungsstelle auf 80 Db Standgeräusch reduziert wurde und ich das auch erst zu Hause bemerkt habe, schaue ich ganz genau hin und habe vorsichtshalber immer den ersten Brief dabei.

    Die Damen und Herren hinterm Tresen sagen eigentlich auch immer das man alles bei Erhalt genau prüfen soll. Nur trampeln da schon zehn andere hinter einem von einem Fuß auf den anderen.

    Aber in dem Fall muss man einfach stur bleiben und alles genau prüfen.
    Ich habe selber schon mehrfach Änderungen nachträglich vornehmen lassen, weil die Programme der Zulassungsstellen auf EU-Richtlinien ausgelegt sind.

    Sollte man eben wirklich keinen Eintrag für die Reifengröße 140/90 haben, mit dem Prüfer reden, Problem erklären und eintragen lassen. Wenn der Prüfmensch sich quer stellt, anderen suchen.

    @vauzwo: was deine Bedenken hinsichtlich der Behörden und der Versicherer angeht, die sind längst so weit das sie genau hinschauen wenn es zu einem Schadensfall kommt!!! Selbt die Krankenkassen haben nachgezogen. Da stehe ich voll hinter dir!
    Also bitte nicht in den falschen Hals kriegen, mit dem Gejammer. Das bezog sich nicht auf deine Person!

    Das Problem taucht nur immer wieder auf und immer sind die anderen Schuld.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  2. #12
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    Ahoi zusammen,
    ich grab das nochmal aus. Finde gerade in der aktuellen OldtimerPRAXIS einen Artikel dazu. Kurz: "Bisher können, andere als in den Fahrzeugpapieren eingetragen, Reifengrößen verwendet werden, wenn vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung/ Freigabe vorliegt. Künftig muss eine derartige "Umbaumaßnahme" von einer Prüforganisation geprüft + eingetragen werden. ABER!: Vorerst gilt diese Regelung nur für Reifen die laut DOT-Nummer ab 1.1. 2020 produziert werden!! Alle bis dahin hergestellten Pneus dürfen, mit vorhandener Freigabe!, bis 1.1. 2025 weiter verwendet werden."
    Heißt also: Entweder jetzt noch ´n paar zulässige Reifen mit passender DOT-Nr. bestellen und bis 1.1.25 wie bisher fahren oder beim nächsten Reifen(größen)wechsel in die Papiere eintragen lassen.
    Geändert von Bombero (05.12.2019 um 09:33 Uhr)
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

    Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !

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