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Thema: Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw Freigabe vom Reifenhersteller reicht nicht mehr ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    Zitat Zitat von Hoschi Beitrag anzeigen
    Die Reifenfreigabe hilft nur, wenn die Größe schon eingetragen ist.
    Die Freigabe bezieht sich daauf die Marke, nicht die Größe.
    Musste ich beim letzten Tüvtermin auch erfahren.
    Die Zulassungsstelle hat vergessen beim umschreiben der Papiere die 140/90 mit zu übernehmen, also nochmal schnell heim und ne Kopie vom alten Fahrzeugschein eingesteckt, beim Tüv vorgelegt und voila - Kein Problem.
    ??? Zarter Einspruch! In den mir vorliegenden Reifenfreigaben von AVON + HEIDENAU steht jeweils der exakte Reifentyp + -größe sowie das Fahrzeug!
    Sonst wär das Freigabe"Zertifikat" ja auch sinnlos.

    Nachtrag: Wenn die Größe doch schon eingetragen ist, ist das Freigabepapier ja überflüssig.
    Geändert von Bombero (17.11.2019 um 23:05 Uhr)
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

    Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !

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