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Thema: Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw Freigabe vom Reifenhersteller reicht nicht mehr ?

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    Ahoi zusammen,
    ich grab das nochmal aus. Finde gerade in der aktuellen OldtimerPRAXIS einen Artikel dazu. Kurz: "Bisher können, andere als in den Fahrzeugpapieren eingetragen, Reifengrößen verwendet werden, wenn vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung/ Freigabe vorliegt. Künftig muss eine derartige "Umbaumaßnahme" von einer Prüforganisation geprüft + eingetragen werden. ABER!: Vorerst gilt diese Regelung nur für Reifen die laut DOT-Nummer ab 1.1. 2020 produziert werden!! Alle bis dahin hergestellten Pneus dürfen, mit vorhandener Freigabe!, bis 1.1. 2025 weiter verwendet werden."
    Heißt also: Entweder jetzt noch ´n paar zulässige Reifen mit passender DOT-Nr. bestellen und bis 1.1.25 wie bisher fahren oder beim nächsten Reifen(größen)wechsel in die Papiere eintragen lassen.
    Geändert von Bombero (05.12.2019 um 09:33 Uhr)
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

    Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !

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