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Thema: Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw Freigabe vom Reifenhersteller reicht nicht mehr ?

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw Freigabe vom Reifenhersteller reicht nicht mehr ?

    Hab ich das richtig mit bekommen, wenn die Größe des Reifens abweicht ( gibt ja für die Else nix mehr für Hinten alles 90er ) reicht die Bescheinigung nicht mehr bei ner Kontrolle, da muß die andere Größe eingetragen werden ?
    Und wenn dem so ist, kann man da einfach ne alternative Größe eintragen lassen, oder muß jetzt jeder Reifen eingetragen werden?
    Habe Fulbore drauf und da man den auch nicht mehr in der Paarung bekommt habe ich Heidenau als nächsten auserkoren--dann müßte ich jetzt den einen und beim Wechseln den Anderen eintragen lassen ?? Das hört sich doch wieder nach Geldmacherei an.

    Wer weiß da Genaues
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Jonny-MI
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    Man achte auf den letzten Absatz!!
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  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    Also. Ich hab (zwangsweise) auch von FullBore auf Heidenau umgerüstet (bin übrigens sehr zufrieden mit denen).
    Punkt 1: War damit jetzt beim TÜV= hat keinen interessiert. Punkt 2: Heidenau gibt doch für den Reifen eine schriftl. Freigabe für die Else.
    Punkt 3: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich lass es drauf ankommen.
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

    Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Nordwicht
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    Auf meiner 2014er S40 ist ein 140/80 HR drauf. Laut CMS verfügbar. Sooo schlecht ist der gar nicht mal. Marke weiß ich gerade nicht...

    https://www.cmsnl.com/suzuki-ls650-b.../#.XdF8xbe1Jow

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Die Reifenfreigabe hilft nur, wenn die Größe schon eingetragen ist.
    Die Freigabe bezieht sich daauf die Marke, nicht die Größe.
    Musste ich beim letzten Tüvtermin auch erfahren.
    Die Zulassungsstelle hat vergessen beim umschreiben der Papiere die 140/90 mit zu übernehmen, also nochmal schnell heim und ne Kopie vom alten Fahrzeugschein eingesteckt, beim Tüv vorgelegt und voila - Kein Problem.
    Gruß
    Ralph

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    Ich mag keine Bobber

    FORUMSLACKER

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    Zitat Zitat von Hoschi Beitrag anzeigen
    Die Reifenfreigabe hilft nur, wenn die Größe schon eingetragen ist.
    Die Freigabe bezieht sich daauf die Marke, nicht die Größe.
    Musste ich beim letzten Tüvtermin auch erfahren.
    Die Zulassungsstelle hat vergessen beim umschreiben der Papiere die 140/90 mit zu übernehmen, also nochmal schnell heim und ne Kopie vom alten Fahrzeugschein eingesteckt, beim Tüv vorgelegt und voila - Kein Problem.
    ??? Zarter Einspruch! In den mir vorliegenden Reifenfreigaben von AVON + HEIDENAU steht jeweils der exakte Reifentyp + -größe sowie das Fahrzeug!
    Sonst wär das Freigabe"Zertifikat" ja auch sinnlos.

    Nachtrag: Wenn die Größe doch schon eingetragen ist, ist das Freigabepapier ja überflüssig.
    Geändert von Bombero (17.11.2019 um 23:05 Uhr)
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

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  7. #7
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    So wirklich versteh ich das Gejammer wegen den Reifengrößen nicht.
    Wenn keine 140/80 mehr verfügbar sind, zieht man 140/90 auf, quatscht bei Gelegenheit mit seinem Tüffonkel und lässt sich die andere Größe eintragen.

    Außreichend Platz für den etwas dickeren Reifen sollte man aber schon vor der Plauderstunde im Fender haben. Mich hatt in den letzten 28 Jahren keiner nach irgend einer Reifengröße gefragt.
    Lediglich mein aktueller DEKRA Mensch hat da mal beim ersten Kennenlernen verträumt auf die Reifengröße am Moped und dann im Schein geschaut und geantwortet "passt schon".

    Und irgendwann lasse ich das eventuell sogar im Schein ändern, ...
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Mein Tüver hat da auch nie was zu gesagt--es geht nur um die Staatsgewalt--und der langt eine Freigabe wohl nicht mehr.
    Und wenn die Polizei das so sieht werden Versicherungen nach ziehen.
    Es gibt da wohl tatsächlich ne gesetzliche Grundlage.
    Und beim Eintragen ist meine Frage ja eher: kann man "hinten auch genehmigt 140/90", also universell eintragen lassen oder nur den spezifischen Reifen ?
    Jammern und weinen tut deswegen doch Keiner--ich will es nur wissen.
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  9. #9
    Moderator Avatar von Viertakter
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    Moin! Das "hinten auch genehmigt °Reifengrösse°..." war meines Wissens nach früher auch die Regel als Eintrag bei der Else.
    So war man frei in der Wahl zwischen 140/90-15 und 140/80-15.
    Falls du noch alte Briefe hast, guck mal nach. Sowas wird gern auf den Zulassungsstellen weggelassen.
    ...und wenn Sie sich jetzt sagen: "Ist das nicht schön?..." Dann stimme ich Ihnen zu: Ja, das ist NICHT schön!


  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Lutz hat Recht! Bei mir sind im Originalbrief auch 2 Größen eingetragen. Beim Wechsel auf Zulassungsbescheinigung wird da gern mal was verschlankt. Die Zulassungsstellen verweisen dann auf die Onlinedatenbanken, die die Rennleitung angeblich auch vor Ort nutzen kann...
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