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Thema: TÜV Problem, Reifenfreigabe/Eintragung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Frage TÜV Problem, Reifenfreigabe/Eintragung

    Hallo

    Meine Else braucht neue Reifen.
    Nun wollte ich mir die Metzler Marathon drauf machen. Allerdings steht in meinen Papieren 140/80 15.
    Der neue Hinterreifen hat dann aber 140/90 15.
    Gut, dachte ich, es gibt ja die Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Audrucken für den TÜV-Menschen.

    Heute war ich bei der GTÜ und er meinte zu mir das kann er nicht eintragen, das kann ich nur über die DEKRA eintragen lassen, mit einer Vollabnahme/ bzw. Vollgutachten.
    Und dass dies sehr sehr teuer wird.

    Jetzt bin ich verwirrt, denn im Forum hier hatte ich gelesen das nur das Vorzeigen der Reifenfreigabe ausreichen würde. Das mit der Vollabnahme kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.


    Mit freundlichen...

  2. #2
    Administrator Avatar von Sigi
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    Hi, der Mensch von GTÜ hätte gern mehr Ahnung als er hat. Wisch ausdrucken und zu ner anderen Prüfstelle.
    Danach Wisch für ne Kontrolle mitführen und gut.

  3. #3
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    Moin Sigi,
    danke für die schnelle Antwort!

  4. #4
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zur Änderung von eintragungspflichtigen Teilen an Fahrzeugen im Fahzeugschein musst du zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen(aaS).
    Die findest du je nach Bundesland entweser beim TüV oder der DEKRA.

    Die zugelassenen Prüforganisationen wie GTÜ, KÜS und so weiter, dürfen nur die HU/AU vornehmen.

    edit: die Kosten sind nicht wirklich dolle, im Schnitt zwischen 30-40€, auch wieder vom Bundesland abhängig.
    Ein guter aaS verlangt für alle Änderungen im Normalfall einen Preis.
    Gibt auch Prüfer, die berechnen jedes Teil einzeln, das kann dann teuer werden.
    Also vorher genau hinterfragen!
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  5. #5
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    Danke der-wirre-Irre,

    Dann werde ich am Donnerstag mal beim DEKRA-Menschen nachfragen gehen ob er das so macht.
    Ansonsten wird es wohl doch ein anderer Reifen.
    Bzw. der Metzler Marathon in 140/80 15, ist dann nur ein wenig teurer

  6. #6
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von Paul Beitrag anzeigen
    Ansonsten wird es wohl doch ein anderer Reifen.
    Wenn du auf langanhaltenden Widerstand bei der Eintragung stösst, mach es wie Sigi schon bemerkte, druck dir die Reifenfreigabe aus und schlepp sie mit.
    Ich lasse bei den dauernd wechselnden Reifendimensionen der verschidenen Hetsteller schon lange nix mehr ändern.

    Probleme gab es da noch nie.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Äh einfach nicht eintragen lassen--bei ner Kontrolle muß man dann den Wisch dabei haben--alles gut.
    Der TüV und Dekra akzeptiert das auch , nur eintragen tut es nicht jeder.
    Dafür gibt es doch die UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  8. #8
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    vauzwo ja genau so dachte ich mir das auch, deshalb hatte ich beim TÜV-Menschen nachgefragt. Er meinte es geht nur Vollgutachten.
    Habe nur echt kein Lust die draufzuziehen, nächsten Monat TÜV zu machen und der bei der DEKRA sagt:"Nö...nicht mit den Reifen"

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Ist alles nicht so ganz richti.
    §21 TÜV oder DEKRA,
    §19 also Eintragungen mit Teilegutachten darf zum Beispiel KÜS auch machen, hab dort meinen Ape eingetragen.
    Das mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw Reifenfreigabe hilt nur wenn die Reifengröße schon im Schein eingetragen sind(Ist relativ neu).
    Bei mir hats die Zulassungsstelle verpennt die Größe in den neuen Papieren einzutragen.
    Beim letzten TÜV - keinen Stempel.
    Also schnell heim, ne Kopie vom alten Schein rausgesucht(Da waren die eingetragen) und wieder hin - Stempel.

    Eine Eintragung nach §19 ist lt. meines Prüfers mit der Freigabe möglich, dann steht aber der Hersteller im Schein, ist aber kein Problem, weil ja die Größe drin steht und die ist dann mit jeder anderen Freigabe eines anderen Herstellers gültig.
    Geändert von Hoschi (23.07.2019 um 14:29 Uhr)
    Gruß
    Ralph

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    Ich mag keine Bobber

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  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    Hatte das gleiche Problem - allerdings mit Maxxis aber auch wegen der Größe.

    Der GTÜ Mann sagte darf er nich - TÜV,
    Der erste TÜV Mann sagte das er vorher ne Tachoeichung will und dann erst einträgt
    und
    der zweite TÜVer meinte nich viel hat viel über Mopeds gequatscht und schwupps waren die Reifen eingetragen - kommt echt drauf an was man für nen TÜVer erwischt.
    Ich muss dazu sagen, das ich mit dem zweiten TÜVer vorher telefoniert habe.
    Nüchtern betrachtet ist betrunken besser !

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