Ist alles nicht so ganz richti.
§21 TÜV oder DEKRA,
§19 also Eintragungen mit Teilegutachten darf zum Beispiel KÜS auch machen, hab dort meinen Ape eingetragen.
Das mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw Reifenfreigabe hilt nur wenn die Reifengröße schon im Schein eingetragen sind(Ist relativ neu).
Bei mir hats die Zulassungsstelle verpennt die Größe in den neuen Papieren einzutragen.
Beim letzten TÜV - keinen Stempel.
Also schnell heim, ne Kopie vom alten Schein rausgesucht(Da waren die eingetragen) und wieder hin - Stempel.
Eine Eintragung nach §19 ist lt. meines Prüfers mit der Freigabe möglich, dann steht aber der Hersteller im Schein, ist aber kein Problem, weil ja die Größe drin steht und die ist dann mit jeder anderen Freigabe eines anderen Herstellers gültig.