:-?hallo alle miteinander möchte mein vorderes Schutzblech kürzen wie kurz darf man das ohne mit dem TÜV probleme zu kriegen :-?
:-?hallo alle miteinander möchte mein vorderes Schutzblech kürzen wie kurz darf man das ohne mit dem TÜV probleme zu kriegen :-?
Laut dieser Seite:
Diese Informationen sind natürlich mit Vorsicht zu geniessen. Nach der Erklärung ganz unten auf der Seite scheint das aber durchaus zu stimmen.Radabdeckung
Glücklich, wer ein Fahrzeug hat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende" Abdeckung gefordert (Auslegungssache). Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug vorn und hinten). Auch hier lohnt sich jedoch eventuell die Nachfrage beim Prüfer.
Ich würde auch sagen aufmalen wie du es dir vorstellst und deinen Tüver fragen. Weil wieder anschweißen ist Asche. grins grins
Hallo,
das vordere Schutzblech ist übrigens nicht umsonst so stabil, es versteift die Gabel nochmal deutlich.
Sowas geht zu Lasten der Fahrstabilität:
http://members.aol.com/ingbilly/ls650p05.html
Grüße
Jürgen