Ob gelasert oder genietet, selbst gemacht oder vom Papst persönlich draufgeschrieben: Wenn die in der Zulassung angegebenen Geräuschwerte überschritten werden, erlischt die Betriebserlaubnis. Punkt. Mit oder ohne ABE. Es gibt kein "ein bisschen" verboten.
Auf meiner V&H ist das Schild auch aufgenietet, auf das Gehäuse. Wenn ich andere Einsätze einbaue, ist es trotzdem noch drauf, aber trotzdem wertlos (siehe Zeile 1)
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