Ich fasse mal zusamme, da steht ne Karre aus den 70ern seit 1983 irgendwo rum.
Der "Verkäufer" kann keinerlei Unterlagen zum Fahrzeug vorweisen und es wird über Kaufbeträge im vierstelligem Bereich gesprochen.
Ein Duesenberg ist es aber nicht?

Das wird schon an den Behördengängen scheitern, wenn dieser wunderliche Kauf zustande kommt.
Der Verkäufer muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Eigentumsrechte direkt von der Polizei oder den KBA vorlegen, anders erlangt man als Käufer kein Eigentumsrecht an dem Kfz!!!

Ohne Nachweis eines Eigentumsrechts kein Kfz-Brief und keine Zulassung. Eigentlich ganz einfach, ...
Dann würde ich empfehlen vor Kauf unbedingt ein Gespräch mit der Zulassungsstelle führen in dem der Sachverhalt und vor allem das Alter des Kfz angesprochen wird. Bei 35 + ? Jahren könnte das lustig werden.
Eine eventuelle Zulassung als Neufahrzeug mit neuem Brief nach Restauration ist nämlich seit 2007 nicht mehr möglich. Dafür sind die Emissionsvorschriften verantwortlich.

Also ich bin mal gespannt wie das ausgeht, ...