Negativneigung ist bis 5° und positiv bis 35° LEGAL.
Einfach mal im Netz schauen, da findet man auf zig Seiten die gesetzlichen Bestimmungen für das anbringen von Kennzeichen--und die gelten auch in Hessen.
Tüvler denken auch manchmal sie wüssten was und hinterher ist es gar nicht so---
Aber hier geht es ja um ein Solofahrzeug ohne Sisibar--also in diesem Fall muß man dann tatsächlich was basteln.
Oh ein Fehler, hab es noch mal nachgelesen.
Positiv nur 30° und dafür Negativ bis 15°--nur damit es richtig ist