Normaler Weise stehen alle erforderlichen Umbau oder Anpassungsmaßnahmen in der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Da steht dannsowas wie , au Abdeckung der Luffläche muß geachtet werden oder halt auch, das der Umbau nur mit Tachoangleichung Unbedenklich ist.
Habe nicht einige Elsen Reifen den 90er hinten ??
Wenn da nichts steht, muß man auch nichts machen--da bist du wohl bei einem kleinen Klugscheisser gelandet.
Anderen Prüfer aufsuchen - Ende