Also ich hatte das beim Auto, und da stand dann in der Unbedenklichkeitsbescheinigung, das die nur gültig ist im Zusammenhang mit einer Tachoangleichung und einer Kotflügelverbreiterung.
Und wenn in der Bescheinigung keine Maßnahmen stehen, braucht es auch keine.
Das ist auch die Aussage meines Prüfers-er sagte das in der Bescheinigung alle Maßnahmen stehen, die man erfüllen muß--stehen keine drin , dann ist es so OK