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Thema: Abrollumfang????

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    Abrollumfang????

    Also wie fang ich den das jetzt an????

    Hab mir Weisswandreifen von Maxxis besorgt und hab da eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitbekommen.
    Der Reifenhändler sagte mir, das ich die eintragen lassen muss , das wär aber auch kein Problem.
    Da ich noch einen seitlichen Kennzeichenhalter eintragen lassen will, habe ich einen ssAmB kontaktiert, der mir eigentlich
    mitteilte, das dies alles kein Problem darstellt er aber mittlerweile mnicht mehr bei mir umme Ecke ist sonder so grob 60 km enrtfernt ist.
    Er gab mir aber seinen Nachfolger den ich dann auch kontaktierte.
    Dieser wollte nun vorab den Fahrzeugschein und die Unbedenklichkeitsblabla die ich ihm dann auch per Mailos gesendet hab.
    So lange Geschichte und nun kommt der kurze Sinn das war seine Antwort:

    Sehr geehrter Herr Horvath,



    beim Sichten der Unterlagen ist mir aufgefallen dass sich die Reifengröße an der Hinterachse von 140/80R15 auf 140/90R15 ändert. Dies führt zu einer Veränderung des Abrollumfangs, wodurch sie zuerst eine Tachoprüfung und ggf. eine Tachoangleichung durchführen lassen müssen. Wenn Sie dies erfolgreich durchgeführt haben, können Sie sich gerne nochmals bei mir melden.



    Bitte prüfen Sie auch nochmals ob die Unbedenklichkeitsbescheinigung tatsächlich mit den montierten Reifen übereinstimmt.




    So und nu????

    Als ich damals den originalen Tacho gegen einen billigen tauschte hat der Tüver auch nicht nach der Genaugkeit gefragt, das dem piepeschnurz!!???

    1. ich hatte bisher Metzeler Marathon 140/90/15 drauf da hat nie einer gemuckt - was den Tacho betrifft.
    2. kann mir einer ausrechnen (bin kein Mathematiker) wieviel das ausmacht?
    3. die Tachos haben doch eh eine Ungenauigkeit von Pimaldaumen - ich weiss noch in der Lehre sagte mir ein Ausbilder, das der Tacho das schlechteste Messgerät ist.

    Hab ich da jetzt einen Wichtigtuer erwischt oder wie kann ich das interpretieren?????

    Bitte macht hier keine Grundsatzdiskussion über Tüver hier draus, für mich sind Fakten wichtig, obwohl ich mich eigentlich jetzt schon dazu entschieden hab den 60km entfernten Tüver anzufahren.
    Nüchtern betrachtet ist betrunken besser !

    P.O.G. Renegade

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Kesselkreis
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    Geh woanders hin!
    Einfachste Lösung.

  3. #3
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von Kesselkreis Beitrag anzeigen
    Geh woanders hin!
    Einfachste Lösung.
    Genau so, ...

    Solchen Unsinn erlebt man immer mal. In D muss ein Tacho für eine Zulassung im Straßenverkehr da. 5 - 8% vorgehen.
    Bei 140/90 Reifen geht er immer noch vor. Das war vermutlich der Hintergedanke diees Experten,...
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    Hab folgendes gefunden:

    reifenrechner.jpg

    Also ich sach mal ich lach mir glatt tot - soll ich das Bild dem Oberbeamten zusenden? das wird der wohl eh nicht kapieren
    Nüchtern betrachtet ist betrunken besser !

    P.O.G. Renegade

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Laut deiner Berechnung zeigt der Tacho 4 km/h unter der realen Geschwindigkeit... es sollte aber umgekehrt sein!
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
    (John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    »Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hodl
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    Doch passt schon, der Tacho wird ja nicht vom Reifen angetrieben und der neue Reifen läuft ja pro Umdrehung weiter also auch schneller ... oder?

    Naja ist doch egal wer kann schon auf seinem Tacho 4 km genau fahren?

    Und wenn das stimmt das der Tacho eine Genauigkeit von 5-8 % haben darf dann sind das ja bei 100km/h 5-8km/h die der Tacho mehr oder weniger anzeigen darf ....oder?
    Nüchtern betrachtet ist betrunken besser !

    P.O.G. Renegade

  7. #7
    Administrator Avatar von Sigi
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    Zitat Zitat von Hodl Beitrag anzeigen
    Der Reifenhändler sagte mir, das ich die eintragen lassen muss *Snip*
    Ist nicht korrekt. Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen und gut, 100%ig.

    Hab ich da jetzt einen Wichtigtuer erwischt oder wie kann ich das interpretieren?????
    Ja.

    Wegen dem Seitlichen... gibt's in der Nähe vielleicht ne Customschmiede? Dort sollte das überhaupt kein Problem sein, wenn die Abnahmetag haben.

    So oder so auf jeden Fall nen anderen Prüfer suchen.

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von Kuddel36
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    Moin,
    Ich habe auch nen 90er Reifen drauf.
    Da kräht kein Hahn nach. Ist mir erst durch das Forum aufgefallen, mal in die Papiere zu schauen und da ist ein 80er eingetragen.
    Wenn es nun Weisswandreifen sind, kann es natürlich sein, das da mal einer genau hinschaut.
    Mit "Reifenrechner.at" kann man das gut errechnen. Ansonsten hilft auch eine Fahrt mit Navi bei 30, 50 und 100km/h.

    Gruß Kuddel

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Entweder mit Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Eintragen lassen.
    Anders gehts nicht
    Gruss JOE

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  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Normaler Weise stehen alle erforderlichen Umbau oder Anpassungsmaßnahmen in der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Da steht dannsowas wie , au Abdeckung der Luffläche muß geachtet werden oder halt auch, das der Umbau nur mit Tachoangleichung Unbedenklich ist.
    Habe nicht einige Elsen Reifen den 90er hinten ??
    Wenn da nichts steht, muß man auch nichts machen--da bist du wohl bei einem kleinen Klugscheisser gelandet.
    Anderen Prüfer aufsuchen - Ende
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