Den TÜV Prüfer hat die Größe gar nicht interessiert. Reifen neu, alles gut. Muss ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt immer mitschleppen?
Den TÜV Prüfer hat die Größe gar nicht interessiert. Reifen neu, alles gut. Muss ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt immer mitschleppen?
Ja, natürlich musst du... Alles mit Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ABE verlangt, daß man diese Unterlagen bei Kontrollen jederzeit vorweisen kann. Es sei denn, es wäre in der Zulassung eingetragen. Keiner von der Rennleitung weiss, was dem Prüfer egal war. Und der beurteilt auch immer nur den momentanen Fahrzeugzustand. Moniert der etwas NICHT, ist das niemals ein Freibrief.
Gruß Lutz
...und wenn Sie sich jetzt sagen: "Ist das nicht schön?..." Dann stimme ich Ihnen zu: Ja, das ist NICHT schön!