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Thema: TÜV Prüfbericht: Mitführpflicht

  1. #21
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Da hab ich noch was:

    Achtung, Kontrolle! Zwei Dokumente müssen Autofahrer dann auf Verlangen stets vorzeigen können: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt. Bei Nichtvorlage droht ein Bußgeld. Beide Papiere müssen außerdem laut Gesetz im Original und nicht als Kopie vorgelegt werden.

    Ist das Auto nachträglich technisch verändert worden, etwa durch Tuning-Anbauteile, sollte zusätzlich auch die dazugehörige Betriebserlaubnis mitgeführt werden. Daraus weist der Tüv Nord hin. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 - früher als Fahrzeugbrief bekannt - und ein Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise über die Abgasuntersuchung (AU) müssen hingegen nicht mitgeführt werden. Hier gibt es laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) lediglich eine Aufbewahrungspflicht. Die Prüfberichte sind nur bei Bedarf vorzulegen, etwa bei einer Zulassungsstelle.
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  2. #22
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Zitat Zitat von vauzwo Beitrag anzeigen
    Danke Billi33 , aber ist sonst keiner des Googlens fähig ?
    Da schließe ich mich an - an den Dank...

    Ansonsten bin ich der Meinung, dass Behauptungen, etwas sei eindeutig gesetzlich geregelt, auch immer mit Rechtsquellen hinterlegt werden sollten.
    OK - vor Gericht kann ich da häufig drauf verzichten, weil ich es idR mit Profis zutun habe, die ihr Metier aus dem FF kennen - aber bei einer Diskussion mit Verwaltungsangestellten des mittleren Dienstes oder Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, die behaupten "man müsse" dies oder das "mitführen" sollte man schon die Quellen wenigstens einigermaßen parat haben, denn diese Herrschaften haben ob ihres häufig sehr flexiblen Einsatzes in einem immens großen (Rechts-)Bereich nicht immer die Ahnung mit Löffeln gefressen! In einer "abschließenden" Antwort, nicht annäherungsweise Quellen für seine "Rechtskenntnisse" angeben zu können, deutet darauf hin, dass hier jemand ebenfalls dem SABVA-Prinzip handelt.
    Übrigens: wenn eine Diskussion hier nicht das Ziel hat, dass am Ende zumindest ein gemeinsamer Informationsstand erreicht wird - dann können wir hier gleich zu machen (und z.B. direkt im Wiki schmökern gehen...)

    @vauzwo: googlen? Nö - wozu? Googlen müßte ich, wenn ich eine Behauptung widerlegen wollte, die mir falsch erscheint aber nicht wüßte warum. Wenn jemand eine abschließende Antwort auf eine (Rechts-)Frage geben will, sollte er es so tun, dass der Andere damit etwas anfangen kann.
    Übrigens "laut Gesetz" klingt offiziell - ist aber eine typische Formulierung von Journalisten, die zu faul zum Recherchieren sind. Solche Formulierungen werden dann gern per copy n paste unreflektiert übernommen. Klingt ja auch gut... Ist wie mir dem Wort "Winterreifenpflicht". Diese "Pflicht" ist ebensowenig eindeutig gesetzlich geregelt, wie die "Sommerreifenpflicht" oder die hier thematisierte "Mitführungspflicht für TüV-Berichte".
    Geändert von TheCrow (25.04.2018 um 10:14 Uhr)
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  3. #23
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Zitat Zitat von TheCrow Beitrag anzeigen
    ...denn diese Herrschaften haben ob ihres häufig sehr flexiblen Einsatzes in einem immens großen (Rechts-)Bereich nicht immer die Ahnung mit Löffeln gefressen!...
    ...wohl wahr!
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
    (John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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    »Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)

  4. #24
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Nach langem Lesen von Gesetzestexten, weiß ich wo das Gerücht herkommt : Im Bereich der Personenbeförderung ( Taxi, Bus usw. ) muß der Prüfbericht mitgeführt werden.
    Für alle Andere gilt nur eine Aufbewarungspflicht.

    Und wer es nicht glaubt soll sie halt mitschleppen--am Besten Koffer ranschrauben und mit Papieren füllen--jeder wie er meint.

    Und wer es anzweifelt und zu faul ist selber nach zu schauen--kann mich mal
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  5. #25
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Zitat Zitat von Billi33 Beitrag anzeigen
    ...wohl wahr!
    Ich meinte das weit weniger gehässig, als es vielleicht klang. Wenn heute jmd. bei der Pol im Innendienst beschäftigt ist, weiß er nicht, ob er nicht morgen doch vor der Disse stehen muss und Drogentest verkaufen soll, ober Übermorgen an einer Großaktion zur Kontrolle des Güterkraftverkehrs. Oder beim Landkreis heute im Jugendamt und morgen in der Zulassungsstelle. Ist eben alles ein wenig zu flexibel im öffentlichen Dienst geworden...

    @vauzwo: Hey, Du hast ja Recht - dass wollte ich auch gar nicht bezweifeln! Ich bin sogar der gleichen Meinung, wie Du!
    Aber ich war zugegebenermaßen zu faul, um meine Meinung - mit dem Anspruch die Diskussion zu beenden - so darzulegen (also mit Gesetzt und §§), dass jemand mit meiner Antwort im Zweifel auch die nächste Kontrolle der Pol bestehen kann - weil er sagen kann: da schaun se doch mal in §xxx StVZO nach, Frau POKin). Egal: hat ja der Billy für uns beide erledigt...! Druschba nach Bärlin!
    Friede?
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  6. #26
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Wurde auch nicht gehässig aufgenommen - würde mich als Pensionär ja beinnahe persönlich angegriffen fühlen...
    Druschba nach Hannover!

    Gruß Jan
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
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