Wurde auch nicht gehässig aufgenommen - würde mich als Pensionär ja beinnahe persönlich angegriffen fühlen...
Druschba nach Hannover!
Gruß Jan
Wurde auch nicht gehässig aufgenommen - würde mich als Pensionär ja beinnahe persönlich angegriffen fühlen...
Druschba nach Hannover!
Gruß Jan
Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
(John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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»Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)
Zuständige Personen sind ja auch die mit Befugnissen am Strassenrand stehende MitbürgerKann man also so oder so sehen.Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen.
Gruß
Ralph
Then I`m dying on the bottom of a pit in the blazing sun
torn and twisted at the foot of a burning bike
Die höchste Form von Toleranz ist das Ertragen dummer Menschen
Ich mag keine Bobber
FORUMSLACKER
Wenn Bescheinigungen dabei - aushändigen. Wenn nicht, spätere Vorlage - keine Mitführpflicht!
Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
(John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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»Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)
Hintergrund der Diskussion ist das in der Vergangenheit lokal vermehrte Auftreten gefälschter TÜV-Plaketten. Deshalb wird empfohlen, die Prüfbescheinigung mitzuführen um so bei einer Kontrolle den Anfangsverdacht gleich ausräumen zu können!
Eine generelle Mitführpflicht gibt es nicht, es erspart Übervorsichtigen nur den Weg zum Amt...
Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
(John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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»Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)
Da hab ich noch was:
Achtung, Kontrolle! Zwei Dokumente müssen Autofahrer dann auf Verlangen stets vorzeigen können: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt. Bei Nichtvorlage droht ein Bußgeld. Beide Papiere müssen außerdem laut Gesetz im Original und nicht als Kopie vorgelegt werden.
Ist das Auto nachträglich technisch verändert worden, etwa durch Tuning-Anbauteile, sollte zusätzlich auch die dazugehörige Betriebserlaubnis mitgeführt werden. Daraus weist der Tüv Nord hin. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 - früher als Fahrzeugbrief bekannt - und ein Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise über die Abgasuntersuchung (AU) müssen hingegen nicht mitgeführt werden. Hier gibt es laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) lediglich eine Aufbewahrungspflicht. Die Prüfberichte sind nur bei Bedarf vorzulegen, etwa bei einer Zulassungsstelle.
Jeder wie er kann-darf und möchte
Nach langem Lesen von Gesetzestexten, weiß ich wo das Gerücht herkommt : Im Bereich der Personenbeförderung ( Taxi, Bus usw. ) muß der Prüfbericht mitgeführt werden.
Für alle Andere gilt nur eine Aufbewarungspflicht.
Und wer es nicht glaubt soll sie halt mitschleppen--am Besten Koffer ranschrauben und mit Papieren füllen--jeder wie er meint.
Und wer es anzweifelt und zu faul ist selber nach zu schauen--kann mich mal
Jeder wie er kann-darf und möchte