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Thema: TÜV Prüfbericht: Mitführpflicht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Wurde auch nicht gehässig aufgenommen - würde mich als Pensionär ja beinnahe persönlich angegriffen fühlen...
    Druschba nach Hannover!

    Gruß Jan
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
    (John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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    »Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen.
    Zuständige Personen sind ja auch die mit Befugnissen am Strassenrand stehende MitbürgerKann man also so oder so sehen.
    Gruß
    Ralph

    Then I`m dying on the bottom of a pit in the blazing sun
    torn and twisted at the foot of a burning bike

    Die höchste Form von Toleranz ist das Ertragen dummer Menschen

    Ich mag keine Bobber

    FORUMSLACKER

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Wenn Bescheinigungen dabei - aushändigen. Wenn nicht, spätere Vorlage - keine Mitführpflicht!
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
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    »Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Hintergrund der Diskussion ist das in der Vergangenheit lokal vermehrte Auftreten gefälschter TÜV-Plaketten. Deshalb wird empfohlen, die Prüfbescheinigung mitzuführen um so bei einer Kontrolle den Anfangsverdacht gleich ausräumen zu können!
    Eine generelle Mitführpflicht gibt es nicht, es erspart Übervorsichtigen nur den Weg zum Amt...
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
    (John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Da hab ich noch was:

    Achtung, Kontrolle! Zwei Dokumente müssen Autofahrer dann auf Verlangen stets vorzeigen können: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt. Bei Nichtvorlage droht ein Bußgeld. Beide Papiere müssen außerdem laut Gesetz im Original und nicht als Kopie vorgelegt werden.

    Ist das Auto nachträglich technisch verändert worden, etwa durch Tuning-Anbauteile, sollte zusätzlich auch die dazugehörige Betriebserlaubnis mitgeführt werden. Daraus weist der Tüv Nord hin. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 - früher als Fahrzeugbrief bekannt - und ein Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise über die Abgasuntersuchung (AU) müssen hingegen nicht mitgeführt werden. Hier gibt es laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) lediglich eine Aufbewahrungspflicht. Die Prüfberichte sind nur bei Bedarf vorzulegen, etwa bei einer Zulassungsstelle.
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Nach langem Lesen von Gesetzestexten, weiß ich wo das Gerücht herkommt : Im Bereich der Personenbeförderung ( Taxi, Bus usw. ) muß der Prüfbericht mitgeführt werden.
    Für alle Andere gilt nur eine Aufbewarungspflicht.

    Und wer es nicht glaubt soll sie halt mitschleppen--am Besten Koffer ranschrauben und mit Papieren füllen--jeder wie er meint.

    Und wer es anzweifelt und zu faul ist selber nach zu schauen--kann mich mal
    Jeder wie er kann-darf und möchte

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