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Thema: TÜV Prüfbericht: Mitführpflicht

  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von Nockenwelle
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    Genau, nicht mitgeführte Papiere kostet so 10€
    MFG Wilfried

  2. #12
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    So eine Auskunft habe ich auch mal bekommen, das man die Berichte mitschleppen muss.
    Ich sehe nur absolut keinen Sinn drin. TÜV Bericht und ASU Bericht bei sich zu haben.
    Wenn ich beim TÜV war und auch ASU machen musste und beides bestanden habe bekomme ich
    die Plakette, falle ich durch eins durch bekomme ich keine Plakette. Die Plakette ist ein amtliches
    Siegel,also wozu muss ich dann noch den Papierkram mitschleppen??? Zweifeln die ihr eigenes
    Siegel an?
    Häng ich mir noch ne Tasche um, um alle Berichte für Auto und Motorrad mitzuschleppen? Fällt aus.
    Alle Jubeljahre mal in eine Kontrolle zu kommen,dann bezahl ich lieber die 10 Euronen

  3. #13
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Man muß sie nicht dabei haben !!!!

    Ich habe es schon einmal gepostet : Führerschein und Fahrzeugpapiere ja, Prüfberichte nein.
    Man muß sie nur aufbewahren und auf verlangen bei einer Dienststelle vorlegen.

    Das ist Gesetzlich geregelt und da brauchen wir nicht drüber diskutieren.
    Es gillt die Aufbewahrungspflicht, nicht die Mitführpflicht. Und somit kostet es NICHTS
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  4. #14
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    Bei eventuell mitgeführten Kopien von Dokumenten (wegen Verlustgefahr) würde ich auf jeden Fall nur eine Schwarz- Weiß- Kopie machen und die auch noch unübersehbar mit der Aufschrift "Kopie" versehen. Ist schon vorgekommen, dass wegen Farbkopie (zu nah am Original) Urkundenfälschung mit allen unangenehmen Folgen unterstellt wurde.
    Heinz

  5. #15
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Zitat Zitat von vauzwo Beitrag anzeigen
    Man muß sie nicht dabei haben !!!!
    Man muß sie nur aufbewahren und auf verlangen bei einer Dienststelle vorlegen.

    Das ist Gesetzlich geregelt und da brauchen wir nicht drüber diskutieren.
    Könntest Du mal die gesetzliche Regelung zitieren - §, Abs., Gesetz reicht!
    Nur damit die Diskussion dauerhaft beendet ist...
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  6. #16
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    § 47a Abs. 4 StVZO (AU): "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen."

    TÜV-Bericht § 29 Abs. 10 StVZO: · TÜV-Bericht muß aufbewahrt werden

    Gruß Jan
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
    (John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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    »Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)

  7. #17
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Danke Billi33 , aber ist sonst keiner des Googlens fähig ?
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  8. #18
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen.
    Zuständige Personen sind ja auch die mit Befugnissen am Strassenrand stehende MitbürgerKann man also so oder so sehen.
    Gruß
    Ralph

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    torn and twisted at the foot of a burning bike

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    Ich mag keine Bobber

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  9. #19
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Wenn Bescheinigungen dabei - aushändigen. Wenn nicht, spätere Vorlage - keine Mitführpflicht!
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  10. #20
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Hintergrund der Diskussion ist das in der Vergangenheit lokal vermehrte Auftreten gefälschter TÜV-Plaketten. Deshalb wird empfohlen, die Prüfbescheinigung mitzuführen um so bei einer Kontrolle den Anfangsverdacht gleich ausräumen zu können!
    Eine generelle Mitführpflicht gibt es nicht, es erspart Übervorsichtigen nur den Weg zum Amt...
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