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Thema: TÜV Prüfbericht: Mitführpflicht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Nockenwelle
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    Genau, nicht mitgeführte Papiere kostet so 10€
    MFG Wilfried

  2. #2
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    So eine Auskunft habe ich auch mal bekommen, das man die Berichte mitschleppen muss.
    Ich sehe nur absolut keinen Sinn drin. TÜV Bericht und ASU Bericht bei sich zu haben.
    Wenn ich beim TÜV war und auch ASU machen musste und beides bestanden habe bekomme ich
    die Plakette, falle ich durch eins durch bekomme ich keine Plakette. Die Plakette ist ein amtliches
    Siegel,also wozu muss ich dann noch den Papierkram mitschleppen??? Zweifeln die ihr eigenes
    Siegel an?
    Häng ich mir noch ne Tasche um, um alle Berichte für Auto und Motorrad mitzuschleppen? Fällt aus.
    Alle Jubeljahre mal in eine Kontrolle zu kommen,dann bezahl ich lieber die 10 Euronen

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Man muß sie nicht dabei haben !!!!

    Ich habe es schon einmal gepostet : Führerschein und Fahrzeugpapiere ja, Prüfberichte nein.
    Man muß sie nur aufbewahren und auf verlangen bei einer Dienststelle vorlegen.

    Das ist Gesetzlich geregelt und da brauchen wir nicht drüber diskutieren.
    Es gillt die Aufbewahrungspflicht, nicht die Mitführpflicht. Und somit kostet es NICHTS
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Zitat Zitat von vauzwo Beitrag anzeigen
    Man muß sie nicht dabei haben !!!!
    Man muß sie nur aufbewahren und auf verlangen bei einer Dienststelle vorlegen.

    Das ist Gesetzlich geregelt und da brauchen wir nicht drüber diskutieren.
    Könntest Du mal die gesetzliche Regelung zitieren - §, Abs., Gesetz reicht!
    Nur damit die Diskussion dauerhaft beendet ist...
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  5. #5
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    Bei eventuell mitgeführten Kopien von Dokumenten (wegen Verlustgefahr) würde ich auf jeden Fall nur eine Schwarz- Weiß- Kopie machen und die auch noch unübersehbar mit der Aufschrift "Kopie" versehen. Ist schon vorgekommen, dass wegen Farbkopie (zu nah am Original) Urkundenfälschung mit allen unangenehmen Folgen unterstellt wurde.
    Heinz

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    § 47a Abs. 4 StVZO (AU): "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen."

    TÜV-Bericht § 29 Abs. 10 StVZO: · TÜV-Bericht muß aufbewahrt werden

    Gruß Jan
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
    (John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    »Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Danke Billi33 , aber ist sonst keiner des Googlens fähig ?
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  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Zitat Zitat von vauzwo Beitrag anzeigen
    Danke Billi33 , aber ist sonst keiner des Googlens fähig ?
    Da schließe ich mich an - an den Dank...

    Ansonsten bin ich der Meinung, dass Behauptungen, etwas sei eindeutig gesetzlich geregelt, auch immer mit Rechtsquellen hinterlegt werden sollten.
    OK - vor Gericht kann ich da häufig drauf verzichten, weil ich es idR mit Profis zutun habe, die ihr Metier aus dem FF kennen - aber bei einer Diskussion mit Verwaltungsangestellten des mittleren Dienstes oder Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, die behaupten "man müsse" dies oder das "mitführen" sollte man schon die Quellen wenigstens einigermaßen parat haben, denn diese Herrschaften haben ob ihres häufig sehr flexiblen Einsatzes in einem immens großen (Rechts-)Bereich nicht immer die Ahnung mit Löffeln gefressen! In einer "abschließenden" Antwort, nicht annäherungsweise Quellen für seine "Rechtskenntnisse" angeben zu können, deutet darauf hin, dass hier jemand ebenfalls dem SABVA-Prinzip handelt.
    Übrigens: wenn eine Diskussion hier nicht das Ziel hat, dass am Ende zumindest ein gemeinsamer Informationsstand erreicht wird - dann können wir hier gleich zu machen (und z.B. direkt im Wiki schmökern gehen...)

    @vauzwo: googlen? Nö - wozu? Googlen müßte ich, wenn ich eine Behauptung widerlegen wollte, die mir falsch erscheint aber nicht wüßte warum. Wenn jemand eine abschließende Antwort auf eine (Rechts-)Frage geben will, sollte er es so tun, dass der Andere damit etwas anfangen kann.
    Übrigens "laut Gesetz" klingt offiziell - ist aber eine typische Formulierung von Journalisten, die zu faul zum Recherchieren sind. Solche Formulierungen werden dann gern per copy n paste unreflektiert übernommen. Klingt ja auch gut... Ist wie mir dem Wort "Winterreifenpflicht". Diese "Pflicht" ist ebensowenig eindeutig gesetzlich geregelt, wie die "Sommerreifenpflicht" oder die hier thematisierte "Mitführungspflicht für TüV-Berichte".
    Geändert von TheCrow (25.04.2018 um 10:14 Uhr)
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  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Zitat Zitat von TheCrow Beitrag anzeigen
    ...denn diese Herrschaften haben ob ihres häufig sehr flexiblen Einsatzes in einem immens großen (Rechts-)Bereich nicht immer die Ahnung mit Löffeln gefressen!...
    ...wohl wahr!
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
    (John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Zitat Zitat von Billi33 Beitrag anzeigen
    ...wohl wahr!
    Ich meinte das weit weniger gehässig, als es vielleicht klang. Wenn heute jmd. bei der Pol im Innendienst beschäftigt ist, weiß er nicht, ob er nicht morgen doch vor der Disse stehen muss und Drogentest verkaufen soll, ober Übermorgen an einer Großaktion zur Kontrolle des Güterkraftverkehrs. Oder beim Landkreis heute im Jugendamt und morgen in der Zulassungsstelle. Ist eben alles ein wenig zu flexibel im öffentlichen Dienst geworden...

    @vauzwo: Hey, Du hast ja Recht - dass wollte ich auch gar nicht bezweifeln! Ich bin sogar der gleichen Meinung, wie Du!
    Aber ich war zugegebenermaßen zu faul, um meine Meinung - mit dem Anspruch die Diskussion zu beenden - so darzulegen (also mit Gesetzt und §§), dass jemand mit meiner Antwort im Zweifel auch die nächste Kontrolle der Pol bestehen kann - weil er sagen kann: da schaun se doch mal in §xxx StVZO nach, Frau POKin). Egal: hat ja der Billy für uns beide erledigt...! Druschba nach Bärlin!
    Friede?
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