Alles kein Grund zur Panik.

Ich muss grade etwas umdenken, weil ich nun den Bollerroller nach StVZO zugelassen und die Vulcanette nach EU Zulassung betreibe.
Man muss keinen TüV Bericht und keine Anbaubescheinigung mitführen, egal welche Art von Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug hat!!!
Es sei denn man hat es noch nicht im Fahrzeugschein eintragen lassen. Dann sollte man den Krempel dabei haben, ...

Die Stempelei im Fahrzeugschein besagt ja das es mal eine HU gab und mit Erteilung der Plakette und des Stempels ist das ganze auch urkundlich fetsgehalten und muss für Kontrollen reichen. Wenn irgendwelche Kasper mehr sehen wollen, sollen sie einen Termin beim Fahrzeughalter machen und zwar so, das er Lust und Zeit dazu hat.

Das Geschwafel auf den Zulassungsstellen muss man auch nicht immer ernst nehmen. Dort arbeiten auch nur Menschen.
Was für mich aber z. Bsp. neu ist, wenn ich an der Kawa einen anderen Lenker montiere, muss ich den nicht eintragen. Dafür aber den Wisch (ABE) vom Hersteller mitführen.

An der eLSe sind Lenker aber nach wie vor eintragungspflichtig!!! Egal was euch der nette Herr beim Teilediscounter hinterm Tresen erzählt. Das bezieht sich nämlich nur auf EU zugelassene Fahrzeuge. Allerdings reicht dann übergangsweise auch das mitführen der Änderungsabnahme.

Ich mache nächste Woche auch einen Termin und muss den ganzen Klimmbimm (die Anbauten haben alle eine KBA-Nummer) einttragen, weil das Fahrzeug nur als Grundmodell zugelassen ist.
Wenn da was passiert, zahlt keine Versicherung, weil an dem Fahrzeug Teile verbaut sind, die sie als Versicherer dem Grundmodell nicht zuordnen können.

Klingt bescheuert, ist aber so, ...