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Thema: TÜV Prüfbericht: Mitführpflicht

  1. #1
    Administrator Avatar von Sigi
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    TÜV Prüfbericht: Mitführpflicht

    Hi, die Dame von der Zulassungsstelle hat vorhin gesagt, dass es Pflicht ist den Prüfbericht mitzuführen.
    Sie kennt auch Fälle, in denen das Kontrollhörnchen den sehen sollte und ein Bußgeld ausgestellt hat, weil nicht vorhanden.
    Ich persönlich habe das noch nie gehört und schätze mal, ich bin damit nicht alleine.

    Nur mal so zur Info.

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    ich war immer der Meinung den muß man nicht mitführen.
    Wenn ich jetzt mal genauer drüber nachdenke, schleicht sich doch eine gewisse Unsicherheit von hinten an
    Gruß
    Ralph

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  3. #3
    Administrator Avatar von Sigi
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    Also, dass man sie aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen können muss, wusste ich. Vielleicht hat sie das gemeint...?
    Hab' jetzt bissi recherchiert und keinen Text gefunden, der sagt man müsse die HU Bescheinigung mitführen, aber seit 2010 die AU-Bescheinigung.

    Die sind doch ned ganz sauber...

  4. #4
    Moderator Avatar von Viertakter
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    Hmmm... den Prüfbericht braucht man für die Zulassung oder Änderungen im Fzg Schein.
    Da aber oft die AU-Ergebnisse im Prüfbericht direkt vermerkt sind, man dann also keine extra AU Bescheinigung mehr hat, könnte das schon sein.
    Da würde ich aber nur ne Farbkopie beilegen, damit der Bericht geschont bleibt, falls er sich abrubbelt.

    Gruß Lutz
    ...und wenn Sie sich jetzt sagen: "Ist das nicht schön?..." Dann stimme ich Ihnen zu: Ja, das ist NICHT schön!


  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von sticht
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    tja , öfter mal was neues ... beim letzten kontrollstop ( letztes jahr zum sommeranfang so ne großkontrolle "motorisierter zweiräder zum saisonstart" ) hiess es noch : abe is beim kraftfahrtbundesamt gelistet , da brauch man die abe nicht mitzuführen ! und jetzt brauch man sogar nen prüfbericht ?? ich bin empört !

  6. #6
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Alles kein Grund zur Panik.

    Ich muss grade etwas umdenken, weil ich nun den Bollerroller nach StVZO zugelassen und die Vulcanette nach EU Zulassung betreibe.
    Man muss keinen TüV Bericht und keine Anbaubescheinigung mitführen, egal welche Art von Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug hat!!!
    Es sei denn man hat es noch nicht im Fahrzeugschein eintragen lassen. Dann sollte man den Krempel dabei haben, ...

    Die Stempelei im Fahrzeugschein besagt ja das es mal eine HU gab und mit Erteilung der Plakette und des Stempels ist das ganze auch urkundlich fetsgehalten und muss für Kontrollen reichen. Wenn irgendwelche Kasper mehr sehen wollen, sollen sie einen Termin beim Fahrzeughalter machen und zwar so, das er Lust und Zeit dazu hat.

    Das Geschwafel auf den Zulassungsstellen muss man auch nicht immer ernst nehmen. Dort arbeiten auch nur Menschen.
    Was für mich aber z. Bsp. neu ist, wenn ich an der Kawa einen anderen Lenker montiere, muss ich den nicht eintragen. Dafür aber den Wisch (ABE) vom Hersteller mitführen.

    An der eLSe sind Lenker aber nach wie vor eintragungspflichtig!!! Egal was euch der nette Herr beim Teilediscounter hinterm Tresen erzählt. Das bezieht sich nämlich nur auf EU zugelassene Fahrzeuge. Allerdings reicht dann übergangsweise auch das mitführen der Änderungsabnahme.

    Ich mache nächste Woche auch einen Termin und muss den ganzen Klimmbimm (die Anbauten haben alle eine KBA-Nummer) einttragen, weil das Fahrzeug nur als Grundmodell zugelassen ist.
    Wenn da was passiert, zahlt keine Versicherung, weil an dem Fahrzeug Teile verbaut sind, die sie als Versicherer dem Grundmodell nicht zuordnen können.

    Klingt bescheuert, ist aber so, ...
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von StevenAirbourne
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    Ich habe meinen Prüfbericht der Hauptuntersuchung immer dabei, egal ob beim Auto oder beim Moped. Sehen wollte das aber bei mir noch keiner. Die haben immer nur auf den Stempel im Fahrzeugschein und auf die Plakette geguckt.
    Geändert von StevenAirbourne (10.04.2018 um 22:44 Uhr)

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Ist Bullshitt, man hat lediglich eine Aufbewahrungspflicht.
    habe gerade im Rechtsforum nachgeschaut.
    Das ist ein Irrtum und wer was zahlen mußte, kann es wieder zurück fordern.
    Und Aufbewarungspflicht beinhaltet, das man den Prüfbericht bei einer Prüfstelle oder auf einer Polizeidienststelle vorlegen kann.
    Nur wenn man ihn weg schmeisst kann es Probleme geben.

    Und wer es nicht glaubt--sucht im Netz. Und nicht nach Meinungen sondern nach rechtlichen Fakten.
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von dest4b
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    eben im schein steht ja alles drin .. in meinem zumindest.

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Zitat Zitat von StevenAirbourne Beitrag anzeigen
    Ich habe meinen Prüfbericht der Hauptuntersuchung immer dabei, egal ob beim Auto oder beim Moped.
    Wenn man nur ein Auto und ein Mopped hat, mag das ja noch angehen - ich schaff' das aber nicht mehr... Sollen die mir doch einfach ein Bußgeld reindrehen, wenn ich HU-Bericht nicht dabei hab'. Ich halte die Aussage der Zulassungstante mal für einen gepflegten Aprilscherz...
    Bisher haben Führerschein und Kfz-Schein (Zul.Besch. 1) immer ausgereicht. Sogar in der ehem. DDR - und DIE waren wirklich streng und kannten sich gut aus!!!
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