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Thema: Scheinwerfer LED

  1. #1
    Savage-IG Mitglied
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    Scheinwerfer LED

    Moin, ich bin grade am umbauen meiner Else und darum bin ich schon beim zweiten Thema 😁
    Möchte mir gerne Scheinwerfer kaufen die ich schon gefunden habe nur kleines Problem . Die Scheinwerfer haben e-Zeichen bzw. ein E8 ECE - Zeichen steht auf der Seite aber macht es beim TÜV Probleme ? E8 steht ist anscheinend für Tschechien . Die gehören ja zu EU muss es trotzdem eingetragen werden ? Oder einfach anbauen fertig ? Ich habe leider keine Ahnung und möchte euch gerne fragen .

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Soviel ich weiß, E-Zeichen = Anbauen und Gut!
    Aber LED Scheinwerfer mit E -Zeichen?
    Hast du da mal nen Link?
    Gruß
    Ralph

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  3. #3

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Ich würde mal sagen, den kannst du dir drantackern.
    Der Preis ist natürlich schon ne Nummer.
    Gruß
    Ralph

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  5. #5
    Savage-IG Mitglied
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    Ja eben . Mal so kaufen und dann klappt’s nicht ist immer so ne Sache . Da hat auch eine geschrieben als Beitrag . Das alles gut sein soll nur der hat nach einen TÜV Prüfer gesucht der das Abnehmen musste . Also doch wiederum TÜV. Bin irritiert .

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Druck dir die Seite aus und geh damit zum Tüv!
    Der Silvertail hat auch ne E-Nummer aus Italien und damit gibt's doch auch keine Probleme!
    Gruß
    Ralph

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  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Die Zahl hinter der e-Nummer gibt bloß an in welchem Land das jeweilige Teil geprüft wurde.
    In deinem Fall eben Tschechien, beim Silvertail zB 13 = Italien.
    Gruß
    Ralph

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  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billy
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  9. #9
    Savage-IG Mitglied
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    Also soweit würde ich sagen es klappt . Mein tüv muss soweiso jetzt neu gemacht werden. Ich glaube ich mache erst den tüv und dann direkt die Scheinwerfer ran .

  10. #10
    Savage-IG Mitglied
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    Jetzt poste ich doch mal hier. Hatte mich eigentlich nur angemeldet um sporadisch das ein oder andere Bild sehen zu können. Egal, schnell mal BTT:

    Ich würde mal behaupten das dieser Satz aus dem Link von Billy des Pudels Kern ist:
    Die mehrstellige Prüfnummer unter dem „E“ muss mit 03 oder 04 beginnen, nur dann darf der Kindersitz verwendet werden.
    Im Fall eines Frontscheinwerfers ist es natürlich eine andere Zahlenkombination, ist ja auch kein Kindersitz - klar, ne? Wie schon oft geschrieben: Druck das Angebot aus, nimm es mit zum TÜV und frag den, der über die Plakette entscheidet, ob der Scheinwerfer ok geht oder nicht. Grundsätzlich würde ich mir noch vom Scheinwerferhändler die mehrstellige Prüfnummer geben lassen und sie dem Prüfer geben, damit er einschätzen kann ob das Ding als Frontscheinwerfer geprüft wurde oder als irgendwas anderes.

    In dem Zusammenhang wundert es mich auch immer wieder, dass so viele Motorräder mit Miniblinkern scheinbar "problemlos" durch die HU kommen. Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass diese Miniblinker eigentlich alle nur als Positionslampe geprüft sind, oder ist das ein Relikt aus Halogenzeiten?

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