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Thema: Weihnachtsbaum Entsorgung mal anders

  1. #1
    Moderator Avatar von Der einsame Reiter
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    Weihnachtsbaum Entsorgung mal anders

    Weihnachtsbaumentsorung.jpg

    Wer macht den Anfang?
    Ein heißes Backblech sieht genauso aus wie ein kaltes.

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Richie

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Wesch
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    Hallo

    Ja lustig, aber !
    Kann man da nicht belangt werden für, so Irreführung der Polizei oder ähnliches ?

    Denke da z.B. an etliche Geocatching Geschichten, wo die Hinterleger verdächtiger Pakete im Wald für Polizeieinzätze belangt wurden.

    mfG. Günther
    LS650 NP41B 1992
    LS650 NP41A 1996
    Kawa VN1500 1995
    HD Springer 1995
    HD WLA 1944
    Peugeot 102 1968
    Simson Schwalbe 1965

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Vortäuschung einer Straftat, aber... Spielverderber!:sad:
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
    (John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    »Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null. Und das nennen sie ihren Standpunkt.« (Albert Einstein, 1879-1955)

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Vortäuschung einer Straftat eher nicht - da ja nicht der Staatsanwaltschaft oder der Polizei (als Adressaten) vorgemacht werden soll, dass tatsächlich eine Straftat begangen worden ist oder wird. Hier sind ja nicht die Strafverfolgungsbehörden die Adressaten - und wer sagt denn, dass die Verpackung absichtlich so gestaltet wurde und nicht nur zufällig so ausfällt?
    Im Zweifel gibt's ein Bußgeld wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, oder so... Ist auch blöd, wenn dann im Nachgang des bestandskräftigen Bußgeldbescheides dann die Rechnung kommt...
    Andererseits bräuchte ein von Dritten herbeigerufener Rennleitungsingenieur nur die Plane zu lüpfen (probehalber mit dem Finger drücken reicht wohl auch schon) und es ist klar, dass da keine Bombe, Leiche oder irgendwas drin ist. Die notwendigen Einsatzkosten dürften sich daher in Grenzen halten...

    Aber: Achtung! Eure öffentlich-rechtlichen Entsorgungträger dürften in ihren Satzungen geregelt haben, dass Tannenbäume "roh", d.h. abgeschmückt und unverpackt - also ohne "Störstoffe" - abgegeben werden. Da gibt's ggf. noch ein Bußgeld und "Ersatzvornahmekosten" (für's Auspacken und getrennt entsorgen)...

    Eine geile Idee!!!
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  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billi33
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    Wenn ich das hier in Berlin abziehen würde und mich dabei noch an die o.a. Anweisungen halte, wäre ein Einsatz der Ordnungshüter vorprogrammiert und der Vorsatz des Verpackers offensichtlich. Mit deren Erscheinen wäre der Straftatbestand erfüllt, auch wenn sich der „Irrtum“ im Nachhinein schnell aufklären lässt. Da man dem „ gutgläubigen“ Anrufer natürlich keinen Vorwurf machen kann, gilt das Verursacherprinzip...

    Sicher ist, hier liegt die Sch(m)erzgrenze etwas tiefer!
    Geändert von Billi33 (09.01.2018 um 11:46 Uhr)
    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat, als an der Zukunft.
    (John Knittel, schweizer. Schriftsteller, 1891-1970)
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