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Thema: brauchbarer TÜV&Tipps für Heckumbau gesucht MTK/FFM

  1. #1
    maggooooo
    Gast

    brauchbarer TÜV&Tipps für Heckumbau gesucht MTK/FFM

    ​Moin,

    so langsam geht es bei mir vom Restaurieren nun endlich in die Umbauphase über.
    Vor allem geht es um den Heckumbau. Das hässliche Heck der LS soll durch einen mitschwingenden Fender und einen Solositz ersetzt werden.
    Der Fender vorne wird entweder zurecht geschnitten oder auch durch einen neuen ersetzt. Dazu ein seitlicher Kennzeichenhalter und vieeeelleicht die Stummel am Heck etwas kürzen, je nachdem wie es mit dem neuen Solositz halt aussieht.
    ...so zumindest der Plan.

    Fender und Sitz finde ich nur ohne Prüfzeichen und den Kennzeichenhalter würde ich sowieso lieber selbst anfertigen.

    Heute beim TÜV in Hofheim erzählte man mir, dass es sowas wie eintragungsfreie Teile nicht gäbe (ich war bis heute der festen Überzeugung, dass z.B. ein Kennzeichenhalter lediglich richtig positioniert sein muss). Alle Teile bräuchten eine Nummer und können dann nur per Einzelabnahme eingetragen werden. Das darf aber auch nur der TÜV in FFM erledigen.
    Und mit dem TÜV in FFM hatte ich schonmal meine Erfahrung machen dürfen, als ich vor ein paar Jahren mal ein Windschild mit Materialgutachten an einer GS500 eintragen lassen wollte.
    Man sagt mir damals allen Ernstes, dass die Eintragung 800€ kosten würde, da eine Testfahrt auf einer abgesperrten Strecke vorgenommen werden müsse....habe ich natürlich nicht eintragen lassen. Aber so einen Heckumbau würde ich schon gerne irgendwie legal fahren.

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen wo ich hier im Umkreis meinen Umbau eintragen lassen könnte ohne Arm oder wahnsinnig zu werden.

    Gruss, Maggo

  2. #2
    Administrator Avatar von Sigi
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    Hey, das mit dem seitlichen kann eine Irrfahrt werden, ich war bei 5 Prüfstellen, bis einer gesagt "Passt alles." und nen Stempel eingeschlagen hat. Eingetragen isser glaub ich nicht, manche wollen ihn aber eintragen, gibt's definitv beides.

    Vielleicht hilft Dir das bei der Selbstbausache.
    01.jpg
    Der hält auf jeden Fall alle nur denkbaren Winkel ein.

    Es lohnt sich Prüfer zu suchen, mit denen man reden kann. Die Rahmenkürzung ist statisch überhaupt kein Problem, aber manche kriegen bei Änderungen am Rahmen einfach Stresspickel.

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Als Erstes mal, es darf nicht nur der TüV in Frankfurt eintragen.
    Jede Prüfstelle incl. Dekra darf eintragen, es gibt nur Unterschiede das nicht jeder Prüfer Alles abnehmen kann, hat aber nichts damit zu tun bei welcher Prüfstelle er angestellt ist.
    Und der beste Tip für das Umbauen und Eintragen ist nach wie vor: erst Planen, dann mit Plänen Zeichnungen Gutachten usw. zu einem Prüfer gehen--alles durchsprechen--nicht meckern oder besser wissen, sondern zuhören was er verlangt.
    Wenn die Gespräche negativ verlaufen, andere Prüfstelle.
    Wenn es positiv verläuft, so machen und von diesem Prüfer eintragen lassen.
    Vorher Umbauen oder Besserwisserei ist immer der beste Weg nichts eingetragen zu bekommen.
    Und man muß echt suchen, denn der Eine sagt das geht gar nicht, beim Nächsten ist es gar kein Problem.
    Und für mich sieht es so aus, das es keinen Prüfer gibt, der alle Gesetze kennt aber jeder meint, was er denkt wäre Gesetz--aber Egal, er ist es der entscheidet.

    Also egal was und wie du es machen willst--erst planen--dann besprechen--dann umbauen

    Ich habe Einiges aufgegeben, weil ich keinen Prüfer gefunden habe , der es einträgt und es ging dabei um Dinge, die Andere ohne Probleme eingetragen bekamen.
    Das ist eben so--ausser man fährt durch das ganze Bundesland, bis man Zustimmung findet.
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Nockenwelle
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    So viel wie ich hier rausgelesen habe, darf in der alten Bundesländern nur der TÜV,
    und in den neuen Bundesländern nur die Dekra §21 Abnahmen durchführen.
    Sachen die ein Teilegutachten haben darf jede Prüfstelle eintragen.
    MFG Wilfried

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Genau, §19, also mit Gutachten darf jeder.
    §21 darf in den neuen Bundesländern die DEKRA, in den gebrauchten Bundesländern der TÜV.
    Da gibt es bei den Prüfern selbst aber auch Unterschiede, also immer nach einem Prüfer fragen der auch Abnahmen nach §21 machen darf!
    Gruß
    Ralph

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  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von GeRry
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    Zitat Zitat von Hoschi Beitrag anzeigen
    Genau, §19, also mit Gutachten darf jeder.
    §21 darf in den neuen Bundesländern die DEKRA, in den gebrauchten Bundesländern der TÜV.
    Da gibt es bei den Prüfern selbst aber auch Unterschiede, also immer nach einem Prüfer fragen der auch Abnahmen nach §21 machen darf!
    Gebrauchte Bundesländer! Den kannt ich auch noch nicht, der war gut

    Seitlichen KZ-Halter, hab ich den Genscher V2 aus Edlstahl mit ABE gekauft, kostet derzeit noch €200.-. Den KZ-Halter von "Iron Optics" wollten 2 Tüvstellen aufgrund fehlendem Festigkeitsgutachten bzw. Teilgutachten nicht eintragen. Wegen einem No-Name Fender und umgebautem Orginalsitz, gab es beim Tüv keine Probleme und wurde auch nicht eingetragen oder bemängelt Er hat nur den Sozius ausgetragen...
    Geändert von GeRry (01.12.2017 um 01:52 Uhr)
    Der Weg ist das Ziel...

  7. #7
    maggooooo
    Gast
    ​Aaaalso,

    wollte heute vorhin eigentlich mal zum TÜV Wiesbaden fahren und mich schlau machen. Da die Autobahn Richtung Wiesbaden jedoch ziemlich dicht war, bin ich trotz meiner schlechten Erfahrung nach Frankfurt gefahren. Und siehe da, alles halb so wild.

    Sitz, Kennzeichenhalter und Fender brauchen keinerlei Prüfzeichen oder Gutachten, solange sie aus Stahl gefertigt sind.
    Selbstgebaut ist auch kein Thema. Für Fahrzeuge ohne EG-Zulassung gilt die bekannte 150mm Regel. Mit EG Zulassung gelten 30°. ​

    GFK, oder Kunststoffteile benötigen jedoch ein Materialgutachten.

    Lediglich der Umbau auf Einzelsitz muss per Einzelabnahme eingetragen werden und evtl. noch der Fender, aber das scheint auch wieder Ermessenssache zu sein. Preislich auch bezahlbar. Der Solositz zB. gerade mal ~30€ zzgl. Eintragung in die Papiere, bei der Zulassungsstelle. Der Fender wäre dann bei 74€.
    Kann aber auch billiger oder teurer werden, wenn man alles zusammen eintragen lässt, je nach Zeitaufwand dann.

    Der seitliche Kennzeichenhalter ist machbar, aber nicht immer umsetzbar. Betrachtet man das Mopped von oben und zieht von den beiden Lenkerenden jeweils eine Linie bis zum Fahrzeugende, so entsteht ein Dreieck, in welchem sich der KZH befinden muss. Komische Regelung, aber ich wette das sieht auch wieder jeder Prüfer anders. Ein KZH der mittig hinter dem Rad angebracht wird, ist kein Problem.

    Fußrasten, solange es wirklich nur um die Rasten und nicht die komplette Rastenanlage geht, sind auch kein Problem, insofern sie stabil aus Stahl gefertigt sind.

    Eine Nummer in die jeweiligen Teile zu gravieren ist allerdings ratsam, damit man diese dann auch in die Papiere eintragen kann, damit es bei der nächsten HU oder in ner Kontrolle zu keinen Problemen führt.

    Jetzt habe ich noch vergessen zu fragen wie es mit Alu-Bauteilen aussieht, aber das werde ich nochmal erfragen.
    Soweit aber schon mal alles sehr positiv. Habe mich tierisch gefreut, das alles zu hören, nachdem ich in Hofheim erst so eine Abfuhr bekommen habe.
    Jetzt kann der Umbau endlich starten :) !

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Zitat Zitat von maggooooo Beitrag anzeigen

    Der seitliche Kennzeichenhalter ist machbar, aber nicht immer umsetzbar. Betrachtet man das Mopped von oben und zieht von den beiden Lenkerenden jeweils eine Linie bis zum Fahrzeugende, so entsteht ein Dreieck, in welchem sich der KZH befinden muss.
    Was für ein Blödsinn, das hab ich ja noch nie nicht gehört.

    Der Schräglagenwinkel des Fahrzeugs darf nicht beeinträchtigt werden und der Abstand von der Fahrzeugmitte
    nach außen darf nicht weiter als zum Lenkerende sein.
    dLzG
    Richie

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von GeRry
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    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Lenkergröße nicht entscheidend ist. Der Lenker darf laut Tüv max. 1m lang/breit sein. hm.. und da der Tüv meistens ein Problem mit rausstehenden oder scharfen Teilen hat, kann ich mir gut vorstellen, dass der so nah wie möglich an der Maschine sein sollte, was den Neigungswinkel vergrößert und das Risiko aufzusetzen. Ne Maschine mit Stummellenker dürfte doch sonst überhaupt keinen Seitlichen fahren? Was machen dann die ganzen Caferacer..
    Der Weg ist das Ziel...

  10. #10
    Savage-IG Mitglied
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    Und die seitlichen Sichtwinkel von 30° müssen eingehalten werden....

    D. h. seitlichen Kennzeichenhalter über Hinterachse und abschließend mit dem Hinterrad sollte meist passen. Die 150 mm sind richtig, m. W. aber auch auf EG änderbar, zumindest hatte ich nie Probleme damit kürzere Radabdeckungen eingetragen zu kriegen.

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