Ich kann mir gut vorstellen, dass die Lenkergröße nicht entscheidend ist. Der Lenker darf laut Tüv max. 1m lang/breit sein. hm.. und da der Tüv meistens ein Problem mit rausstehenden oder scharfen Teilen hat, kann ich mir gut vorstellen, dass der so nah wie möglich an der Maschine sein sollte, was den Neigungswinkel vergrößert und das Risiko aufzusetzen. Ne Maschine mit Stummellenker dürfte doch sonst überhaupt keinen Seitlichen fahren? Was machen dann die ganzen Caferacer..