Es ist ein Unterschied, ob ich irgend einen Stoppelhopser ohne Straßenzulassung und Beleuchtung auf die Piste bringen möchte, oder ein bereits für die Straße zugelassenes Fahrzeug mit zwei unabhängigen Bremslichtschaltern auf einen Bremslichtschalter umrüsten möchte.
Es gibt eine klare Regelung in den ganzen Zusätzen und Ergänzungen zur StVZO. Die besagt: Keine Verschlechterungen zum Serienzustand.