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Thema: Savage mit 652qcm und 45PS ???

  1. #21
    Chris_Cross
    Gast
    Die Leichtkraftkennzeichen Jogi, wurden in den ersten Monaten nach dem Mauerfall ausgegeben. Hängt damit zusammen, das im Osten die Motorradkennzeichen die selbe Größe hatten wie im Westen die 80er Schilder.

    War also nicht alles so schlecht wie immer behauptet!

  2. #22
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    Zitat Zitat von Chris_Cross Beitrag anzeigen
    Die Leichtkraftkennzeichen Jogi, wurden in den ersten Monaten nach dem Mauerfall ausgegeben. Hängt damit zusammen, das im Osten die Motorradkennzeichen die selbe Größe hatten wie im Westen die 80er Schilder.

    War also nicht alles so schlecht wie immer behauptet!
    Ich hätte es auch gerne übernommen....Leider konnte ich es damals weder über den Vorbesitzer legalisieren noch hat der West-TÜV da mitgespielt....Jetzt hängt es in der Garage.

  3. #23
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von TheCrow Beitrag anzeigen
    Komisch bei diesen falschen Daten ist nur, dass es eigentlich immer zu Lasten der Halter geht!
    Oder kennt Ihr Elsen, die z.B. signifikant weniger Hubraum, mehr Fahrgeräusch oder eine bessere Abgasnorm eingetragen haben???
    Das Problem liegt, wie so oft, im System.
    Der geneigte Bundesbürger möge doch bitte Neufahrzeuge mit sehr guten technischen Lösungen für die Umwelt kaufen und für den Gebrauch auf bundesdeutschen öffentlichen Straßen nutzen. Die Datensätze, die in den Computersystemen der Zulassungsstellen im Grunde nur noch nach EU-Recht laufen, geben dann eben so putzige Dinge raus wie eine LS650 mit 33KW und 72 Db Standgeräusch. Noch viel häufiger tritt aber das Problem mit den Geräuschemissionswerten auf. Das merken viele aber erst, wenn die Kelle zur "amtlichen Nahfeldmessung Krad vor Ort" geschwenkt wird. Wenns blöd läuft, ist die BE trotzdem erstmal erloschen. Die Rennerei und die Kosten trägt der Fahrzeughalter.
    Eigentlich hängen auf jeder Zulassungstelle gut sichtbare Schilder, auf denen auf das Thema der Verantwortung des Fahrzeughalters bei Empfang des Fahrzeugscheins hingewiesen wird. Ich hab schon öfter mal die Werte inm Schein an den alten Brief anpassenlassen. Die Begründung auf der Zulassung: "Auch wenn die EU es so beschlossen hat, mein Moped wird davon nicht jünger."

    Und ja, ich finde es auch nervig, das es jedes Jahr was neues gibt.
    Ich kaufe mir jetzt ein Elektrofahrzeug von VW und rede mal mit Putin über eine Atomstromtrasse nach West-Polen.

    @Jogi: Das mit den 125er Kennzeichen ist nicht ganz so schwierig wie mancher glaubt.
    Es scheint da im Osten wirklich deutlich liberaler zu zugehen.:heilig:
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  4. #24
    Chris_Cross
    Gast
    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Ich hätte es auch gerne übernommen....Leider konnte ich es damals weder über den Vorbesitzer legalisieren noch hat der West-TÜV da mitgespielt....Jetzt hängt es in der Garage.
    Mach dir nix draus, ab dem 03.10.90 hingen bei uns leider auch an den 150ern die Kuchenbleche die im Westteil der Republik nur richtigen Motorrädern vorbehalten waren.

  5. #25
    Savage-IG Mitglied
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    zum Glück gibts ja auch im Osten die kleinen Schilder :top:

    005.jpg

  6. #26
    Chris_Cross
    Gast
    die gibt's überall

  7. #27
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Ein Nummernschild, dass Länger als Breit ist - sieht sch.... aus!

    Kleinkraftrad/80er Kennzeichen für ALLE!
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  8. #28
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von Biker1 Beitrag anzeigen
    zum Glück gibts ja auch im Osten die kleinen Schilder :top:

    005.jpg
    Nur mal so am Rande, wir reden von 230 x 130 mm Kennzeichen. Nicht von 180 x200 mm.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  9. #29
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Ich dachte, wir reden davon:

    FZV - Anlage 4
    (zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 16a Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3),
    Abschnitt 1, Gemeinsame Vorschiften, 1. Abmessungen


    Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
    a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
    b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
    c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm
    d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
    Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

    Variante c), 1. Alternative - geht gar nicht! Die zweite ist nicht viel besser...
    Variante b), sind die allseits bekannten "Kuchenbleche"...
    einzig Variante d) sieht richtig gut aus...
    Geändert von TheCrow (30.08.2017 um 09:05 Uhr)
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