Ich hab hier 100/84 eingetragen...
Aber was im Schein/Brief eingetragen ist sind nicht dB.
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Ich hab hier 100/84 eingetragen...
Aber was im Schein/Brief eingetragen ist sind nicht dB.
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Das entspricht den eLSen, die erstmals vor 31.12.88 in den Verkehr gekommen sind (deutsches Recht damals).
Doch, sind dBa. Anhand der Erstzulassung sind es keine Phon oder 7,5m Standgeräusch-Messwerte, sondern halber Meter, 45°, halbe Nenndrehzahl, Maßeinheit "dB" (A-Bewertungkurve).
Ich bin jetzt kein Rechte-Profi. Aber m.W. nach gibt es nur für das Fahrgeräusch eine ges. Vorschrift und für dessen Messbedingungen. Wie Jogi schon andeutete, gibt es fürs Standgeräusch zwar eindeutige Mesbedingungen, aber keine ges. Grenzwerte. Ich interpretiere das so: Egal, was am Straßenrand fest gestellt wird, hat keine gesetzliche Handhabe. Erst eine Fahrgeräuschprüfung ist vor Gericht/Gesetz entscheidend. Allerdings kann ich für die gesetzlichen Bedingungen unseres Nachbarlandes nix sagen.
Ist natürlich ne Frage: Wie weit lässt man sich auf ein Streit ein, gerade bei einer nachträglichen Fahrgeräuschmessung?
Gruß Ralle
edit: Warscheinlich läuft der Ärger darauf hinaus: Das Fahrzeug hat den Papieren zu entsprechen, bzw. die Papiere dem Fahrzeug. Ist dumm gelaufen. Und die Papiere sind dem Fahrzeug anzupassen. Obs rückwirkend geht???
Geändert von Ralle-bln (15.07.2017 um 07:43 Uhr)
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