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Thema: Hilferuf an Österreicher

  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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  2. #12
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billy
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    Ich hoffe,dass nach der watsupp und fratzenbuch Aktion gestern noch alles geklärt werden konnte.

  3. #13
    Savage-IG Mitglied Avatar von Baba
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    Zitat Zitat von Billy Beitrag anzeigen
    Ich hoffe,dass nach der watsupp und fratzenbuch Aktion gestern noch alles geklärt werden konnte.
    Ich vermute wir werden es erfahren, Marcus hat mir bei der Elektrik vom Bus viel geholfen deshalb ich auch hier so gut es ging. Die wichtigste Entscheidung fällt aber wohl später, werden diese Kopien reichen um die Österreichische Polizei umzustimmen.

  4. #14
    Savage-IG Mitglied Avatar von magdeburgerling
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    Mahlzeit,
    Aldo Else und ich sind wieder in Deutschland gelandet. Jetzt beginnt erstmal meine Rennerei, wer also noch Papiere (auch deutsche) vorzugsweise von einer 41A mit 98dB oder mehr hat, wäre cool, wenn er mir das schicken kann.

    Ich muss zur Dekra und eine Abnahme machen lassen, danach dann Papiere ändern.

    Schlussendlich warte ich auf die Anzeige aus Österreich und kann mir solange den Widerspruch überlegen. Dadurch, dass ich auch 2 österreichische bekommen habe, sollte das gelingen.

    Vielen Dank an alle mitwirkende und fühlende

  5. #15
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    Moin Moin,

    m. W. war die lauteste Serienkombination 85 dB Fahrgeräusch und 93 dB Standgeräusch. Gesetzlich möglich wären 86 dB Fahrgeräusch und Standgeräusch wie es eben ist (auch über 100 dB).

    Was ich machen würde, erstmal das tatsächliche Standgeräusch feststellen. Hierzu möglichst erstmal ohne Prüforganisation mit einem Meßgerät messen bei der korrekten Drehzahl. Wenn das passt dann bei der DEKRA das korrekte Standgeräusch bei der richtigen Drehzahl feststellen lassen. Wenn das im grünen Bereich ist dürfte die Anzeige der Ösis, die ja mit dem "amtlichen" Ohr die Drehzahl geschätzt haben, der Wind aus den Segeln genommen sein. Dann könnte man überlegen, ob man sich nicht einen Anwalt nimmt und die Ösis verklagt und versucht die Kosten die man für die ganze Nummer hat wieder einzustreiten. Das nur falls Du viel Zeit hast und ein Ameisenficker bist...

    Wenn der Auspuff eine Zulassung hat und das Standgeräusch passt, dann sollten die Papiere korrigiert werden. Hier ist der Knackpunkt, da deine Papiere falsch sind, könnten die Ösis mit ihrer Anzeige grundsätzlich erstmal richtig liegen. Andererseits sind deine eingetragenen Werte offensichtlich falsch. Hier ist daher ein ziemlicher Graubereich. Im Zweifel Anwalt.

    Bin leider gerade nicht in der Nähe meiner Fahrzeugscheine, müsste aber noch einen von ner NP41A haben. Kann ich nächste Woche mal schauen.

    Gruß

    Jogi

  6. #16
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    Ich hab hier 100/84 eingetragen...
    Aber was im Schein/Brief eingetragen ist sind nicht dB.
    schein.jpg

  7. #17
    2. Administrator Avatar von lucy
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    wenn du bei der Dekra die papiere ändern lässt, lass dir auch bestätigen, dass die "urprünglichen" falsch waren !
    4 Räder befördern den Körper, 2 Räder beflügeln die Seele


  8. #18
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    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Moin Moin,

    m. W. war die lauteste Serienkombination 85 dB Fahrgeräusch und 93 dB Standgeräusch. Gesetzlich möglich wären 86 dB Fahrgeräusch und Standgeräusch wie es eben ist (auch über 100 dB)
    .....
    Gruß

    Jogi
    Das entspricht den eLSen, die erstmals vor 31.12.88 in den Verkehr gekommen sind (deutsches Recht damals).

    Zitat Zitat von back_to_the_roots Beitrag anzeigen
    Ich hab hier 100/84 eingetragen...
    Aber was im Schein/Brief eingetragen ist sind nicht dB.
    schein.jpg
    Doch, sind dBa. Anhand der Erstzulassung sind es keine Phon oder 7,5m Standgeräusch-Messwerte, sondern halber Meter, 45°, halbe Nenndrehzahl, Maßeinheit "dB" (A-Bewertungkurve).

    Ich bin jetzt kein Rechte-Profi. Aber m.W. nach gibt es nur für das Fahrgeräusch eine ges. Vorschrift und für dessen Messbedingungen. Wie Jogi schon andeutete, gibt es fürs Standgeräusch zwar eindeutige Mesbedingungen, aber keine ges. Grenzwerte. Ich interpretiere das so: Egal, was am Straßenrand fest gestellt wird, hat keine gesetzliche Handhabe. Erst eine Fahrgeräuschprüfung ist vor Gericht/Gesetz entscheidend. Allerdings kann ich für die gesetzlichen Bedingungen unseres Nachbarlandes nix sagen.
    Ist natürlich ne Frage: Wie weit lässt man sich auf ein Streit ein, gerade bei einer nachträglichen Fahrgeräuschmessung?

    Gruß Ralle

    edit: Warscheinlich läuft der Ärger darauf hinaus: Das Fahrzeug hat den Papieren zu entsprechen, bzw. die Papiere dem Fahrzeug. Ist dumm gelaufen. Und die Papiere sind dem Fahrzeug anzupassen. Obs rückwirkend geht???
    Geändert von Ralle-bln (15.07.2017 um 07:43 Uhr)
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  9. #19
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Ich hatte damals (1989) an der XS650 (Bj. 1981) solche konischen Einzelluftfilter eintragen lassen mit originalem Auspuff. Geschätzte 3500 Umdrehungen und im Stand gemessen. Eingetragen wurden 101P. Was ca. den eingetragenen 83N entsprach. So war die Aussage des Prüfers. Man hat im Stand gemessen am Strassenrand immer mehr auf dem Messgerät. Müssten die Cop's aber auch wissen. Und das bei eingetragenen 73 dB was nicht stimmt auch.
    Gruss JOE

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  10. #20
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    Zitat Zitat von magdeburgerling Beitrag anzeigen
    ....

    In einer Schätzung der Drehzahl wurde dann gut 100 gemessen, daraus folgt so einiges an Papierkram mit Anzeigen und Co.
    ....

    Marcus
    Erst jetzt gesehen. Jeder Anwalt läßt den Meßaufbau wie ne Seifenblase platzen und Anzeigen sind hinfällig. Die Drehzahl wird nicht geschätzt, sondern muß sich mind. 2sec im Meßbereich +/- 5% befinden. Außerdem muß das Störgeräusch mind. 10dB unterhalb des zu messenden Geräuschpegel liegen. (73dB(A) - 10dB = 63dB(A)) Muß schon ne sehr ruhige Gegend sein.

    Gruß Ralle
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