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Thema: Kraftsfahrtbundesamt setzt §23 der StVZO härter durch

  1. #1
    Administrator Avatar von Sigi
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    Kraftsfahrtbundesamt setzt §23 der StVZO härter durch

    Hi, in dem Paragraph geht's um Inverkehrbringung von Teilen ohne Zulassung.
    Erste Auswirkungen zeigen sich, in dem z.B. hier https://www.dock66.de/Endtoepfe-Scha...arley-Davidson keine Endtöpfe ohne ABE mehr verfügbar sind - zumindest vorläufig.
    Die Tante hat ihre Universal-Endtöpfe auch schon aus dem Online-Angebot genommen.
    § 23
    Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 3a erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
    (4) Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden.
    Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2965), in Kraft getreten am 29.04.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Jo, schon gelesen, mal sehen was draus wird.
    MFG Dieter



  3. #3
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    Moin Moin,

    jetzt erst? Das gilt doch schon lange und bisher konnte man sich doch gut mit dem Zusatz "nicht zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr" behelfen. Auch gibt es durchaus noch Fahrzeuge für die es keine geprüften Auspuffanlagen gibt und es ist m. W. immer noch möglich, Eigenbautüten einzutragen. Was soll der Mist jetzt?

    Gruß

    Jogi

  4. #4
    Administrator Avatar von Sigi
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    Der Hinweis hat bis jetzt ausreicht, jetzt dürfen die Teile halt gar nicht mehr erst verkauft werden.

    Was Eintragungen und Bestandsschutz angeht, schau' ich heute mal beim TÜV vorbei, vielleicht hat mein Ingi Dienst. Da das Gesetz ja bereits seit 2011 in Kraft ist, könnte sich der Bestandsschutz auch nur auf die Zeit vorher beziehen. Damit wäre ich z.B. illegal unterwegs (Riser, Sitzbank, Fender).

    Edit: Die Wunschtröte für Else 2.1 hab ich gestern noch schnell bei Kickstarter gekauft, mal sehen, ob mit dem Päckchen das SEK kommt. ^^
    Geändert von Sigi (09.06.2017 um 08:12 Uhr)

  5. #5
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    Edit: Die Wunschtröte für Else 2.1 hab ich gestern noch schnell bei Kickstarter gekauft, mal sehen, ob mit dem Päckchen das SEK kommt. ^^
    der ist echt gut

  6. #6
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Naja, der Bundestag treibt zur Zeit putzige Dinge um die Leute zu entmündigen. Nur scheinen es die wenigsten zu merken. Im Grunde ist es rein rechtlich klar, wenn jemand Teile ohne ABE an seinem Fahrzeug verbaut und diese nicht abnehmen lässt. Die AB des Fahrzeugs ist erloschen und gut. Was damit jetzt bezweckt wird erklärt sich einfach aus dem Unvermögen der Behörden die Fahrzeuge in ihrer gesammten Bandbreite im öffentlichem Straßenverkehr zu überprüfen. Die verantwortung für den technisch und sachlich einwandfreien Zustand seines Kfz wird dem Bürger nun abgenommen, ... so einfach ist das.

    Das wieso und warum, erklärt sich aus dem Straßenbild und dem geistigem Unvermögen vieler Bundesbürger, die meinen gesetzliche Grundregeln gelten nur für andere.
    Ich bin bestimmt kein Paragraphenreiter wenn es um Umbauten geht. Aber war hier zu Lande so teilweise an privat umgebauten Fahrzeugen auf den Straßen ist, gehört da einfach nicht hin. Also war abzusehen, das es irgendwann mal härter wird und das Übel an der Wurzel bekämpft wird.

    Betrifft ja zur Zeit nicht nur die Kfz-Btanche. :a0302:

    Wem das zu politisch gedacht ist, oder er sich persönlich davon angesprochen fühlt, macht euch nix draus, das ist die Realität und selbst veschuldet!!!
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Ich schätze hier ist der Haken: "Wer ... fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet..."

    Fahrlässig dürfte es sein, für Fahrzeuge, die zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, passende Teile anzubieten, wenn man weiß oder wissen muss, dass diese ggf. trotz Hinweises "Nicht zum Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr" oder "nur zu Showzwecken außerhalb des öffentl. Straßenverkehrs" oder "nicht im Bereich der StVO" o.ä. im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
    Der Aufbau der Kataloge mit Hinweis auf die passenden Fahrzeugtypen ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Teile an straßenzugelassenen Fahrzeugen eingebaut werden können. Häufig erscheinen dem Kunden die Teile ohne ABE als günstige Alternative zu den legalen Teilen.
    Möglicherweise gibt es erst jetzt eine klarstellende Rechtsprechung dazu? - Das würde zumindest erklären, warum erst jetzt reagiert wird.

    Das ist aber nicht das Ende aller Tage: das Bußgeld kann möglicherweise dadurch umgangen werden, dass sich der Händler unterschreiben läßt, dass die Teile nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Die Kataloge könnten umgestaltet werden. Z.B. ein Extrakatalog für Renn- und Showteile/Oldtimerteile oder in einer Extra Rubrik im Katalog. Mal sehen...

    Handel und Industrie wollen Umsätze machen - die lassen sich was einfallen!
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  8. #8
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin,

    @Krähe: Du meinst also zukünftig bei online-Händlern so was wie bei den Brennereien etc. auf der Startseite geforderte Altersbestimmung (klick ich bin über 18 wenn Du die Seite sehen willst?)? Das wird spaßig! Ja, ich bestätige, dass ich die ohne Prüfzeichen verkauften Teile nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzen werde, es sei denn, ein amtlich anerkannter Sachverständiger (sind ja nicht alle entmündigt worden) nimmt diese Bauteile ab?

    Ich verstehe es echt nicht, wenn jemand die Teile mit dem Hinweis wie bisher verkauft, sollte es doch genügen.

    Gruß

    Jogi

  9. #9
    Administrator Avatar von Sigi
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    Was auch immer dahinter steckt, es geht nicht um:
    - Sicherheit
    - Verbraucherschutz
    - die Einhaltung / Reduzierung von Emissionswerten

    Edit:
    Die Sache mit der Abnahme ist genau das, was ich mich auch frage. Dürfen zukünftig überhaupt noch Einzelabnahmen gemacht werden?
    Dieser Frage versuche ich heute bei meinem Ingi des Vertrauens auf den Grund zu gehen, so er denn Dienst hat.

  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von Thor
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    Ich bin der Meinung, der ganze Unsinn wird nur deshalb so betrieben weil einige Leute meinen sie müssten unbedingt mit so brutal lauten Kisten rumfahren.
    DAS ist nämlich meiner Meinung nach das einzige, was Leute stört. Ohne das gäbe es gar keine öffentliche Meinung und kein Interesse über Fahrzeugmodifikationen.
    Im Ernst wen (Normalbürger meine ich) interessiert mein Heckfender oder meine Fußrasten.

    Und diese ganze Paragraphe Kacke in D ist total übertrieben. Verkehrssicherheit ist wichtig und elementar, keine Frage. Die wird ja auch -und sinnvoll- bei der HU geprüft.
    Aber wie das über HU hinaus hier in D gehandhabt wird......gibt es in keine anderen Land, oder?

    Gruß

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