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Thema: Reiserecht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Onkel Ralf
    Registriert seit
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    Jetzt bleibt wohl doch nur ANWALT übrig. Ich hoffe Du hast was schriftliches und günstiger weise ne Rechtsschutz.
    So gesehen sehe ich es anders als ich es so gesehen habe...

  2. #2
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Bleibt die Frage, lohnt sich der Aufwand???
    Greif mal einem nacktem Mann in die Tasche.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Rechtsschutzversicherung ?, dann ab zum Anwalt.
    Und dann kommt die Frage, warum konnte man euch nicht erreichen ?--Denn, sie müßen schon nachweisen, das sie es versucht haben.
    Und wenn man mal bei großen Reisegesellschaften schaut, können die schon kurzfristig absagen, müßen dann aber die Möglichkeit--Geld zurück oder kostenloses Umbuchen geben.
    Also ganz so einfach ist es nicht.
    Es hängt also auch davon ab, ob sie tatsächlich 2-3 Tage vorher versucht haben euch zu erreichen.
    Wie dem auch sei, den Preis bekommt ihr auf jeden Fall zurück--Schadenersatz ??--kann sein, muß aber nicht.
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Baba
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    Hat alles seine Wahrheit, Rechtschutz hab ich ja. Auf den Anrufbeantworter hat die auch gesprochen 2 Tage vorher, schriftlich hab ich den Gutschein über die Ersteigerung der Ferienwohnung. Haben sonst nichts der Termin wurde per Tel. abgesprochen, Ferienwohnung buchen ist Mietrecht und da geht lt. Deutschem Tourismusbüro nur bei höherer Gewalt so kurzfristig.
    Ich will doch auch nur mein Geld zurück und den Sprit ersetzt.

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