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Thema: Reiserecht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Geht! Habt Ihr doch erlebt...

    Ob diese Begründung dann ein "No-Show" zu rechtfertigen mag???

    Die Begründung "Krankenhaus" hat einen großen Vorteil: heutzutage gibt es eigentlich kein Krankenhaus, wo man so mal eben stationär aufgenommen wird - Wartezeiten von mehreren Wochen, ja sogar Monaten, sind die Regel. Und: in Krankenhäusern wird mehr dokumentiert, als operiert.
    Wenn man also dies in seiner Klageschrift darlegt und behauptet, gar nicht im Krankenhaus waren, und wenn doch: dass die Beklagten schon länger (als 2 Tage) wußten, dass sie ins Krankenhaus gehen würden, wird die Verteidigung der Beklagten nicht nur aus bloßem Bestreiten bestehen können... Sie werden schon darlegen müssen, wann die Eingangsuntersuchung und Aufnahme erfolgt war... Schließlich wußten die Vermieter ja schon sehr lange, dass man im Harz aufschlagen würde.
    Wobei noch zu klären wäre, inwieweit der Krankenhausaufenthalt überhaupt kausal für das Nicht-Zuverfügungstellen einer Ferienwohnung sein kann. Gerade in Ferienwohnungen ist die Anwesenheit der Vermieter nicht erforderlich. Vermietfähig machen und Schlüsselübergabe muß ja nicht höchstpersönlich vom Vermieter gemacht werden.
    Zunächst sollte man aber mal die Vermieter anschreiben und seine Forderung präsentieren:
    a) Urlaub fällt aus: Schaden ist alles, was man nicht aufgewendet hätte, wenn man nicht gemietet hätte: da wäre die unnütze Anfahrt/Rückfahrt, die Miete (und ggf. ein Ersatzquartier für eine Nacht), der Hundesitter zu Hause, etc., etc. . Vorsicht bei den Besuchen auf dem Weg: diese könnte abgezogen werden, weil man dort sowieso hingefahren wäre.
    Oder:
    b) Urlaub in einem anderen Quartier: die Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass das eigentliche Quartier nicht zu Verfügung stand.
    Fristsetzung nicht vergessen!
    Erst wenn die Vermieter nicht zahlen, oder die Zahlung ernsthaft und endgültig ablehnen, ist Klage geboten... Für die Klage sollten dann alle Schäden (Einbußen) durch Quittungen/Rechnungen beweisbar sein! Wenn man sich aussergericht auf einen Teil der Summe einigt: auch gut. (?)
    Im Detail kann Euch, der/die Rechtsanwalt/in Eures Vertrauens aufklären und beraten. Er wird den Sachverhalt anhand Eurer Schilderungen besser beurteilen können und anhand der vorhandenen Belege den Rahmen des Schadensersatzes einschätzen können. Ein Motorradforum ist nicht der Ort, an dem fundierte Rechtsberatung stattfindet...
    Ein Restrisiko wird allerdings immer verbleiben! Insbesondere das, dass die Vermieter u.U. zahlungsunfähig sind!
    Ihr wisst ja: vor Gericht und auf hoher See...
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Baba
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    Ja klar Danke, vor Gericht und auf hoher See. Mit Gericht hab ich ja noch nen Ding mit dem Exmieter offen im Mai . Tatsache ist: wir hatten mit Halbpension und da wird schon jemand vor Ort sein müssen der uns versorgt. Wer auch immer wäre mir egal gewesen! Quittungen und Belege woher denn, wer denkt an sowas. Schreiben wird gemacht auf die bereits getätigten Vorauszahlungen, den Sprit für die Hin und Rückfahrt und Essen mussten wir ja auch noch was. Von der nicht erhaltenen Erholung mal abesehen und Rechtsanwalt gibts erst dann wenn sich hier nichts tut bei der Dame.

    Der Witz ist ja noch nachdem ich gefragt habe was mit meiner bereits gezahlten Summe wäre kam die Antwort machen Sie mir doch mal ein Mail.
    Übrigens Krankenhaus hin oder her, es gibt ja ausser mir keinen Zeugen weil Anke ja noch im Bus war. Die Begründung mir gehts schon länger schlecht und ich hab mich jetzt entschieden morgen ins Krankenhaus zu gehen, also wir hatten ab Mittwoch gebucht und am Montag hat die nette Dame versucht abzusagen. Entscheidung 3 Tage vorher?

  3. #3
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Wenn du das schon bezahlt hast, schreib die Vermieter an. Man muss ja nich immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
    Mahne dein Geld an, eventuell nen kleinen Aufschlag für Sprit und schau mal was passiert.
    Das ganze natürlich per Einschreiben!!!

    Dann kannst du zumindest nachweisen, das du deine Seite des Vertrags eingehalten hast.
    Einen Anwalt und den ganzen Zauber kannst du dann immer noch einschalten.
    Wenn es dumm läuft, werden die versuchen das ganze auszusitzen. Ist heutzutage weit verbreitet.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Baba
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    Tom der Brief ist gestern raus mit Zusammenwirkung von Anke. Die hatte sich so ein paar Sachen aus der Deutschen Touristikbranche und aus nem Rechtsforum rausgeholt. Logisch Einschreiben also mit Einwurfeinschreiben und bereits gezahlte Kohle, den Sprit für hin und zurück sowie ein Abendessen. Dafür gibts keine Quittung aber versuchen geht immer.

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