Rechtsschutzversicherung ?, dann ab zum Anwalt.
Und dann kommt die Frage, warum konnte man euch nicht erreichen ?--Denn, sie müßen schon nachweisen, das sie es versucht haben.
Und wenn man mal bei großen Reisegesellschaften schaut, können die schon kurzfristig absagen, müßen dann aber die Möglichkeit--Geld zurück oder kostenloses Umbuchen geben.
Also ganz so einfach ist es nicht.
Es hängt also auch davon ab, ob sie tatsächlich 2-3 Tage vorher versucht haben euch zu erreichen.
Wie dem auch sei, den Preis bekommt ihr auf jeden Fall zurück--Schadenersatz ??--kann sein, muß aber nicht.