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Thema: Reiserecht

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Baba
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    Reiserecht

    Kennt sich einer damit ein bisschen aus? Wir hatten bzw. ich hatte be ebay vor sehr langer Zeit einen Reisegutschein für ne Ferienwohnung im Harz geschossen. Ende des letzten Jahres den Termin per Tel. klar gemacht 2 Tage vorher losgefahren da wir noch woanders waren, kommen zu der Wohnung und erhalten eine Absage.

    Begründung: Sie hätte sich entschlossen den nächsten Tag ins Krankenhaus zu gehen da sie schon länger starke gesundheitliche Probleme hätte. Sie hätte auch schon 2 Tage lang versucht uns per Tel. zu erreichen aber wir wären ja nicht dran gegangen und eine andere Nummer hätte sie ja nicht gehabt.

    Geht sowas überhaupt?

  2. #2
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von Baba Beitrag anzeigen
    Geht sowas überhaupt?
    Natürlich geht das. Ihr habst doch selbst erlebt.:heilig:

    Im Gunde ist es aber so, das ihr einen Vertag geschlossen habt mit dem Vermieter.
    Der wurde nun von Seite des Vermieters nicht eingehalten.
    Über die Begründung kann man denken was man will, geschickt gewählt ist sie schon.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Geht! Habt Ihr doch erlebt...

    Ob diese Begründung dann ein "No-Show" zu rechtfertigen mag???

    Die Begründung "Krankenhaus" hat einen großen Vorteil: heutzutage gibt es eigentlich kein Krankenhaus, wo man so mal eben stationär aufgenommen wird - Wartezeiten von mehreren Wochen, ja sogar Monaten, sind die Regel. Und: in Krankenhäusern wird mehr dokumentiert, als operiert.
    Wenn man also dies in seiner Klageschrift darlegt und behauptet, gar nicht im Krankenhaus waren, und wenn doch: dass die Beklagten schon länger (als 2 Tage) wußten, dass sie ins Krankenhaus gehen würden, wird die Verteidigung der Beklagten nicht nur aus bloßem Bestreiten bestehen können... Sie werden schon darlegen müssen, wann die Eingangsuntersuchung und Aufnahme erfolgt war... Schließlich wußten die Vermieter ja schon sehr lange, dass man im Harz aufschlagen würde.
    Wobei noch zu klären wäre, inwieweit der Krankenhausaufenthalt überhaupt kausal für das Nicht-Zuverfügungstellen einer Ferienwohnung sein kann. Gerade in Ferienwohnungen ist die Anwesenheit der Vermieter nicht erforderlich. Vermietfähig machen und Schlüsselübergabe muß ja nicht höchstpersönlich vom Vermieter gemacht werden.
    Zunächst sollte man aber mal die Vermieter anschreiben und seine Forderung präsentieren:
    a) Urlaub fällt aus: Schaden ist alles, was man nicht aufgewendet hätte, wenn man nicht gemietet hätte: da wäre die unnütze Anfahrt/Rückfahrt, die Miete (und ggf. ein Ersatzquartier für eine Nacht), der Hundesitter zu Hause, etc., etc. . Vorsicht bei den Besuchen auf dem Weg: diese könnte abgezogen werden, weil man dort sowieso hingefahren wäre.
    Oder:
    b) Urlaub in einem anderen Quartier: die Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass das eigentliche Quartier nicht zu Verfügung stand.
    Fristsetzung nicht vergessen!
    Erst wenn die Vermieter nicht zahlen, oder die Zahlung ernsthaft und endgültig ablehnen, ist Klage geboten... Für die Klage sollten dann alle Schäden (Einbußen) durch Quittungen/Rechnungen beweisbar sein! Wenn man sich aussergericht auf einen Teil der Summe einigt: auch gut. (?)
    Im Detail kann Euch, der/die Rechtsanwalt/in Eures Vertrauens aufklären und beraten. Er wird den Sachverhalt anhand Eurer Schilderungen besser beurteilen können und anhand der vorhandenen Belege den Rahmen des Schadensersatzes einschätzen können. Ein Motorradforum ist nicht der Ort, an dem fundierte Rechtsberatung stattfindet...
    Ein Restrisiko wird allerdings immer verbleiben! Insbesondere das, dass die Vermieter u.U. zahlungsunfähig sind!
    Ihr wisst ja: vor Gericht und auf hoher See...
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von Baba
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    Ja klar Danke, vor Gericht und auf hoher See. Mit Gericht hab ich ja noch nen Ding mit dem Exmieter offen im Mai . Tatsache ist: wir hatten mit Halbpension und da wird schon jemand vor Ort sein müssen der uns versorgt. Wer auch immer wäre mir egal gewesen! Quittungen und Belege woher denn, wer denkt an sowas. Schreiben wird gemacht auf die bereits getätigten Vorauszahlungen, den Sprit für die Hin und Rückfahrt und Essen mussten wir ja auch noch was. Von der nicht erhaltenen Erholung mal abesehen und Rechtsanwalt gibts erst dann wenn sich hier nichts tut bei der Dame.

    Der Witz ist ja noch nachdem ich gefragt habe was mit meiner bereits gezahlten Summe wäre kam die Antwort machen Sie mir doch mal ein Mail.
    Übrigens Krankenhaus hin oder her, es gibt ja ausser mir keinen Zeugen weil Anke ja noch im Bus war. Die Begründung mir gehts schon länger schlecht und ich hab mich jetzt entschieden morgen ins Krankenhaus zu gehen, also wir hatten ab Mittwoch gebucht und am Montag hat die nette Dame versucht abzusagen. Entscheidung 3 Tage vorher?

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Onkel Ralf
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    Ich misch mich hier mal ein da wir auch eine Ferienwohnung vermieten.
    Wenn wir eine Buchung bestätigen ist diese verbindlich und rechtlich gesehenen ist es egal ob telefonisch oder schriftlich wobei schriftlich immer besser und einfacher ist.
    Wenn ich keine Stornierungsfristen in der Bestätigung angebe ( aus Sicht des Vermieters gesehen) und dann den Gästen vor der Tür absage habe ich die A-Karte.
    Will damit eigentlich nur darauf hinweisen wenn Du was in der Hand hast wo steht welche Fristen der Vermieter hat stehen Deine Karten ganz gut.
    Hast Du nichts weiß nicht wie sich das verhält. Also wir haben noch keinem Gast auf diese Art und Weise abgesagt, eigentlich gar keinem.......
    So gesehen sehe ich es anders als ich es so gesehen habe...

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von Baba
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    Der ware Grund wird wohl der gesesen sein, wenn man über ebay solche Versteigerungen macht muss man rechnen auch Pech haben zu müssen. Ich hatte dies für insgesamt 135,00 Euro ersteigert, also 7 Tage 6 Übernachtungen mit Halsbpension für 2 Personen. Wird wohl zu billig gewesen sein, aber beweisen kann ich es leider nicht.

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von Onkel Ralf
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    Dann schalte einfach EBAY ein. Nicht umsonst gibt es dort den Käuferschutz.
    Habe in einem ähnlichen Fall auch mein Geld zurück bekommen.
    So gesehen sehe ich es anders als ich es so gesehen habe...

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von Baba
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    Hatte ich ja vor und die Bewertung sowie das ebay Forum einschalten. Der vermerk von ebay ist nur der genannte Verkäufer ist bei ebay abgemeldet

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von Onkel Ralf
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    Jetzt bleibt wohl doch nur ANWALT übrig. Ich hoffe Du hast was schriftliches und günstiger weise ne Rechtsschutz.
    So gesehen sehe ich es anders als ich es so gesehen habe...

  10. #10
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Bleibt die Frage, lohnt sich der Aufwand???
    Greif mal einem nacktem Mann in die Tasche.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



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