Geht! Habt Ihr doch erlebt...

Ob diese Begründung dann ein "No-Show" zu rechtfertigen mag???

Die Begründung "Krankenhaus" hat einen großen Vorteil: heutzutage gibt es eigentlich kein Krankenhaus, wo man so mal eben stationär aufgenommen wird - Wartezeiten von mehreren Wochen, ja sogar Monaten, sind die Regel. Und: in Krankenhäusern wird mehr dokumentiert, als operiert.
Wenn man also dies in seiner Klageschrift darlegt und behauptet, gar nicht im Krankenhaus waren, und wenn doch: dass die Beklagten schon länger (als 2 Tage) wußten, dass sie ins Krankenhaus gehen würden, wird die Verteidigung der Beklagten nicht nur aus bloßem Bestreiten bestehen können... Sie werden schon darlegen müssen, wann die Eingangsuntersuchung und Aufnahme erfolgt war... Schließlich wußten die Vermieter ja schon sehr lange, dass man im Harz aufschlagen würde.
Wobei noch zu klären wäre, inwieweit der Krankenhausaufenthalt überhaupt kausal für das Nicht-Zuverfügungstellen einer Ferienwohnung sein kann. Gerade in Ferienwohnungen ist die Anwesenheit der Vermieter nicht erforderlich. Vermietfähig machen und Schlüsselübergabe muß ja nicht höchstpersönlich vom Vermieter gemacht werden.
Zunächst sollte man aber mal die Vermieter anschreiben und seine Forderung präsentieren:
a) Urlaub fällt aus: Schaden ist alles, was man nicht aufgewendet hätte, wenn man nicht gemietet hätte: da wäre die unnütze Anfahrt/Rückfahrt, die Miete (und ggf. ein Ersatzquartier für eine Nacht), der Hundesitter zu Hause, etc., etc. . Vorsicht bei den Besuchen auf dem Weg: diese könnte abgezogen werden, weil man dort sowieso hingefahren wäre.
Oder:
b) Urlaub in einem anderen Quartier: die Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass das eigentliche Quartier nicht zu Verfügung stand.
Fristsetzung nicht vergessen!
Erst wenn die Vermieter nicht zahlen, oder die Zahlung ernsthaft und endgültig ablehnen, ist Klage geboten... Für die Klage sollten dann alle Schäden (Einbußen) durch Quittungen/Rechnungen beweisbar sein! Wenn man sich aussergericht auf einen Teil der Summe einigt: auch gut. (?)
Im Detail kann Euch, der/die Rechtsanwalt/in Eures Vertrauens aufklären und beraten. Er wird den Sachverhalt anhand Eurer Schilderungen besser beurteilen können und anhand der vorhandenen Belege den Rahmen des Schadensersatzes einschätzen können. Ein Motorradforum ist nicht der Ort, an dem fundierte Rechtsberatung stattfindet...
Ein Restrisiko wird allerdings immer verbleiben! Insbesondere das, dass die Vermieter u.U. zahlungsunfähig sind!
Ihr wisst ja: vor Gericht und auf hoher See...