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Thema: Tipps zur Bereifung

  1. #11
    Pele
    Gast

    Re: Tipps zur Bereifung

    Da viele immer behaupten, es gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung: ich scanne es mal ein.

    Hier ist der Link: http://img262.imageshack.us/img262/2...sbeschehf4.jpg


    Thomas
    gucke aufs Datum! 07/95 ;) da gabs noch keinen 880... von Metzeler

    Pele

  2. #12
    neutron
    Gast

    Re: Tipps zur Bereifung

    all inclusive heißt mit wuchten, einbau und altreifenentsorgung?
    Yepp, heißt das!

  3. #13
    dumens02
    Gast

    Re: Tipps zur Bereifung

    Leute, Ihr seid spitze.

    Danke für die Antworten.

    Mal schauen was die Händler in meiner Gegend so anbieten. Ich favorisiere im Moment dank Euch Metzeler.

    Danke nochmal Euch allen.

    Stefan

    :)

  4. #14
    der_Thomas
    Gast

    Re: Tipps zur Bereifung

    @Pele: ...und weil es den ME880 1995 noch nicht gab, kann er auch noch nicht im Fahrzeugschein einer '95er oder '96er eingetragen sein. Da steht nur der Vorgänger. Darum benötigst du für den ME 880 in der 140/90er-Größe auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, weil es für diese Größe eine Reifenbindung (= Fabrikatsbindung) gibt.
    Wenn du den ME 880 in der 140/80er-Größe fährst, brauchst du keine bescheinigung, weil diese Größe generell freigegeben ist.

    Selbbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen, bei einigen LS 650 ist NUR die 140/80er-Größe eingetragen, das heißt, egal was man macht, ein 140/90er müsste in jedem Fall in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    Es gibt wohl aber auch Savages, bei denen auch die 140/90er generell ohne Fabrikatsbindung freigegeben sind, womit man keine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht.

    Zusätzlich kommt nun noch folgender Effekt zum Tragen: wenn du etwas Eintragen lässt, wird der alte fahrzeugschein und fahrzeugbrief in die neuen Exemplare eingetauscht.
    In diese werden aber nicht alle möglichen Reifenkombinationen mehr eingetragen, sondern höchstens zwei.
    Wenn du nun also die 140/80er und die 140/90er eingetragen hast (im neuen Schein), dann kannst du jeden 140/90er fahren, den du willst, denn da ja in den neuen Schein nicht alle möglichen größen eingetragen werden, kann auch die polizei im Rahmen einer Kontrolle nicht so einfach nachvollziehen, ob der aufgezogene reifen nun OK ist, oder nicht. SIE ist aber in der Beweispflicht.

    Alles bissel kompliziert, ich hole mal aus und nehme meinen Polo 6N als Beispiel: eingetragen war nur 175/65 R13. ich wollte aber 185/55 R14. Also habe ich sie abnehmen und eintragen lassen.
    Nun stehen zwar 175/65 R13 und 185/55 R14 im (neuen) Schein, aber ich kann auch 195/45 R15 fahren (Standardgröße vom Polo 6N GTi). Wenn ich angehalten werde, dann sieht die Polizei in ihre Liste und sieht "Aha, 195/45 R15 ist auf'm Polo 6N möglich" und muss mich fahren lassen.

    Mit dem neuen Schein ist es jetzt für uns also so, wie es schon immer hätte sein sollen: Die Exekutive ist uns gegenüber in der Beweispflicht und hat nun daher endlich eine Liste, in der alle Radkombinationen für alle Fahrzeuge stehen.
    Wer dagegen noch den alten Schein besitzt, der muss sich nach wie vor an die im Schein angegebenen Fakten halten und kann nicht montieren, was er will, auch, wenn es bei anderen Fahrzeugen gleichen Typs Standard ist.

    Also Augen auf beim Eierkauf ;)
    Thomas

  5. #15
    Lotzbub
    Gast

    Re: Tipps zur Bereifung

    Tach thomas ;D

    muss veto einlegen es gibt keine reifenfabrikatsbindung mehr, wenn die dimension
    stimmt ( wie im brief vermerkt)kannst du fahren was du willst ;) jedoch die paarung muss stimme frontreifem zur heckbereifung

    stefan

    http://de.wikipedia.org/wiki/Motorradreifen


    und den persilschein bekommst du von jedem reifenhersteller, der diesen verkaufen will

  6. #16
    der_Thomas
    Gast

    Re: Tipps zur Bereifung

    Beim neuen Schein gibt'swohl keine mehr, aber wenn ich im alten Schein eine Fabrikatsbindung hab, gilt die dann auch nicht mehr?

    Ich dachte, dass die Angaben im alten Schein weiterhin bindend seien, solange man noch keinen neuen hat.

  7. #17
    Lotzbub
    Gast

    Re: Tipps zur Bereifung

    nein, ist nicht mehr eintragungspflichtig

    es genügt die konformitätserklärung des reifenherstellers.

    stefan

    wie gesagt was stimmen muss ist die paarung


  8. #18
    Jogi
    Gast

    Re: Tipps zur Bereifung

    230/60-15 auf Gedeih und Verderben Avon ausgeliefert! ::) ::) ::) Dafür hält der Reifen auch 50-60 tkm.

  9. #19
    Jens
    Gast

    Re: Tipps zur Bereifung

    Hallo!!

    Watt kostet denn nochmal der Metzeler Marathon Vorderreifen für die LS??

    Ich hab mit Schrecken gesehen das mein Metzeler Laser irgendwie weggelasert ist. ;)

    Gruß

    Jens

  10. #20
    Pele
    Gast

    Re: Tipps zur Bereifung

    @Pele: ...und weil es den ME880 1995 noch nicht gab, kann er auch noch nicht im Fahrzeugschein einer '95er oder '96er eingetragen sein. Da steht nur der Vorgänger. Darum benötigst du für den ME 880 in der 140/90er-Größe auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, weil es für diese Größe eine Reifenbindung (= Fabrikatsbindung) gibt.
    Wenn du den ME 880 in der 140/80er-Größe fährst, brauchst du keine bescheinigung, weil diese Größe generell freigegeben ist.

    Selbbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen, bei einigen LS 650 ist NUR die 140/80er-Größe eingetragen, das heißt, egal was man macht, ein 140/90er müsste in jedem Fall in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    Es gibt wohl aber auch Savages, bei denen auch die 140/90er generell ohne Fabrikatsbindung freigegeben sind, womit man keine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht.

    Zusätzlich kommt nun noch folgender Effekt zum Tragen: wenn du etwas Eintragen lässt, wird der alte fahrzeugschein und fahrzeugbrief in die neuen Exemplare eingetauscht.
    In diese werden aber nicht alle möglichen Reifenkombinationen mehr eingetragen, sondern höchstens zwei.
    Wenn du nun also die 140/80er und die 140/90er eingetragen hast (im neuen Schein), dann kannst du jeden 140/90er fahren, den du willst, denn da ja in den neuen Schein nicht alle möglichen größen eingetragen werden, kann auch die polizei im Rahmen einer Kontrolle nicht so einfach nachvollziehen, ob der aufgezogene reifen nun OK ist, oder nicht. SIE ist aber in der Beweispflicht.

    Alles bissel kompliziert, ich hole mal aus und nehme meinen Polo 6N als Beispiel: eingetragen war nur 175/65 R13. ich wollte aber 185/55 R14. Also habe ich sie abnehmen und eintragen lassen.
    Nun stehen zwar 175/65 R13 und 185/55 R14 im (neuen) Schein, aber ich kann auch 195/45 R15 fahren (Standardgröße vom Polo 6N GTi). Wenn ich angehalten werde, dann sieht die Polizei in ihre Liste und sieht "Aha, 195/45 R15 ist auf'm Polo 6N möglich" und muss mich fahren lassen.

    Mit dem neuen Schein ist es jetzt für uns also so, wie es schon immer hätte sein sollen: Die Exekutive ist uns gegenüber in der Beweispflicht und hat nun daher endlich eine Liste, in der alle Radkombinationen für alle Fahrzeuge stehen.
    Wer dagegen noch den alten Schein besitzt, der muss sich nach wie vor an die im Schein angegebenen Fakten halten und kann nicht montieren, was er will, auch, wenn es bei anderen Fahrzeugen gleichen Typs Standard ist.

    Also Augen auf beim Eierkauf ;)
    Thomas
    @Thomas, das betrifft mich eh alles nicht mehr, meine Reifen: Metzeler Roadtec Z6 vorne 120/70ZR17 hinten 160/60ZR17 logo auf anderen Felgen...

    fahren sich Traumhaft, Pele

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