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Thema: Winterreifengesetz

  1. #1
    Savage-IG Mitglied
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    Winterreifengesetz

    Moin,

    ich habe mitbekommen, dass das Gesetz für die Winterreifen für einspurige Fahrzeugen aufgehoben wurde.

    Lt.Bundesrat vom 15.12.16 Nr.771/16

    Hurra endlich keine Winterreifenprobleme mehr.

    Bis die Tage Mäggy

  2. #2
    Moderator Avatar von Der einsame Reiter
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    Ein heißes Backblech sieht genauso aus wie ein kaltes.

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Da hat anscheinend endlich mal einer von den "schlauen" Herren mitgedacht!
    Gruß
    Ralph

    Then I`m dying on the bottom of a pit in the blazing sun
    torn and twisted at the foot of a burning bike

    Die höchste Form von Toleranz ist das Ertragen dummer Menschen

    Ich mag keine Bobber

    FORUMSLACKER

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    War ja auch etws dümmlich, Dinge vor zu schreiben, die es nicht gibt.

    Und hab ich richtig gelesen, wir dürfen dann 50 km/h schnell fahren--toll.
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Wie schnell willst du den Fahren wenn die Strasse glatt ist ??
    Gruss JOE

    LOUD PIPES SAVES LIVES

  6. #6
    Savage-IG Mitglied
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    Toll, aber was ist mit einem Gespann? Einspurig ist das ja nicht.

    VG Jan

  7. #7
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von baerchen Beitrag anzeigen
    Toll, aber was ist mit einem Gespann? Einspurig ist das ja nicht.

    VG Jan
    Aha, seit wann fährts du denn mal mit allen drei Rädern am Boden???
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Diese Knallschoten mal wieder!

    In dem ENTWURF (!) heißt es: "Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungendes § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügenden Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus, 1. vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist..."

    Deshalb kann man das Moppedfahren bei Schnee mit "Nicht-Winter-Reifen" schon mal vergessen... Taxis gibt es überall!
    Selbst wenn es kein anderes Verkehrsmittel geben sollte, ist es nicht drin, nur so zum Spass in der Feldmark herum zu driften... (kein Ziel). Das sind echte Spassbremsen...

    Obwohl: mir kann es ja wurscht sein - zu viel Salz auf den Straßen für meine Else! Sollen andere sich die Aluteile zerfressen lassen.
    Stammtisch-Hannover : seit 2010 ein fester Bestandteil der Elsen-Szene!

  9. #9
    Savage-IG Mitglied
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    so siehts aus, ich fahr auch nicht.
    Meine LS hält Winterschlaf wie ein großer Bär.

  10. #10
    Savage-IG Mitglied
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    Da sind aber wieder Engstirnige unterwegs. Es gibt auch Fahrer, die eine andere Maschine als eine else unter dem Arsch haben.

    Egal, die haben dieses unsinnige Gesetz gekippt und das zählt.

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