Soweit ich weiß, gibt es eine Bestimmung für PKW, die besagt, dass für Anhängerbetrieb die besagte Geschwindigkeitsbeschränkung in Kraft tritt. Bei sogenannten Nachläufern, die fest mit dem Fahrzeug verschraubt sind, aber keinerlei Restriktionen greifen. Bei Motorrädern gibt es diese konstruktiven Unterschiede doch auch zu beobachten: einmal den Anhänger mit in allen Richtungen schwenkbarer Kupplung und zum anderen die mit starren Armen am Fahrwerk verschraubten Gepäcktransporter, die nur eine Auf- und Abbewegung erlauben. Eigentlich müssten solche Teile auch als Nachläufer anerkannt sein und frei von Geschwindigkeitsbeschränkungen mitgeschleppt werden dürfen.
Noch was zum Gepäcktransport: ein Freund hatte auf der Hinfahrt zu einem Treffen seine Gepäckrolle hinter sich längs auf der VFR festgeschnallt. Spritverbrauch = wie Leerfahrt. Für die Rückfahrt hat er die Rolle kurzerhand quer draufgespannt und war erstaunt, dass er unterwegs überraschend zutanken musste. Wer also auf Reichweite Wert legt, sollte das bedenken.
Heinz