Zitat Zitat von bulldog1952 Beitrag anzeigen
Dann lese mal genau die gerichtsurteile durch die penzel geführt hat.sinngemäß: solange ich die Anlage im geschlossen Zustand im öffentlichen Verkehr fahre ist sie legal. Erst ab Baujahr 2017 sind keine mechanisch verstellbaren Anlagen mehr erlaubt
Naja, das ist so weit schon richtig. Aber es gibt immer ein ABER.

Und das sieht in der Praxis ganz einfach aus. Du wirst angehalten, weil dein Auspuff augenscheinlich für zu laut befunden wird.
Verstellst das Ding auf leise, genießt die "Nahfeldmessung Krad vor Ort" und bist in dem Moment aus dem Schneider.
So weit so gut.

Nun das ABER: Du kullerst an einer Poliziekutsche vorbei, drehst das Ding auf"LEISE" und grinst in die Dose. Dabei nimmt dir ein ramdösiger Dosenfahrer die Vorfahrt und dein Möppi sieht ganz schlimm aus.
Dann kommt da so ein Gutachter, zepflückt deine Karre und findet dieses lustige Teil.

Was meinst du was dann passiert? Richtig, du warst ohne BE mit deinem Krawalltöff auffe Piste.
Und nu such dir schon mal ne Rechtsschutz die "groben Unfug" mitversichert!!!

Ich habs probiert, es gibt keine.