Ach ihr illegalen Blinkerbetreiber, die Regelung, das man die hinteren Blinker auch von der gegenüberliegenden Seite des betätigten Blinkers aus sehen können muss, gibt es ungefähr so lange wie die StVzo selbst.Das einzige was abweicht sind die Winkel der Sichtbarkeit.Aber weniger als 10° zur Fahrzeuglängsachse sind es nicht.

Denkt ihr eigentlich manchmal auch nach, bevor ihr anfangt umzubauen?

Es ist auch eine Frage eurer Sicherheit, wenn die anderen sehen was ihr vorhabt, wenn ihr durch die Gassen fegt.
Von den rechtlichen und gesundheitlichen Konsequenzen mal abgesehn, nur weil der hinter euch nicht gesehen hat, das ihr die Richtung oder Fahrspur ändern wolltet.
Gut, man könnte jetzt argumentieren: "Blinken ist out", aber ob das die Lösung ist?
Es wird manchmal echt komisch. Rücklichter mit dem Leuchtendem Teil in Richung Fahrbahnbelag, Blinker die keiner mehr sieht, Spiegel die zwar "Custom-Made" sind aber keinerlei Sicht nach irgendwo bieten. Fehlen eigentlich nur noch Schwarzlichtlampen als Hauptscheinwerfer, ...