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Thema: Zulassung und Heckfenderllänge

  1. #1
    Distel
    Gast

    Zulassung und Heckfenderllänge

    Hi Leute, ich weiß, dass es irgendwo geschrieben sein muss, kann es aber nicht finden. :-[

    Frage: Mein Mopped hat eine deutsche Zulassung (keine nach EU-Recht). Habe ich dennoch Chancen, den Heckfender nach EU-Recht zu kürzen und damit beim TÜV durchzukommen?

    Wer kann mir die wichtigsten Punkte mit unterschiedlicher Zulassung und den verschiedenen Heckfenderlängen noch einmal darlegen?

    Danke an Euch. :D

  2. #2
    Ingo
    Gast

    Re: Zulassung und Heckfenderllänge

    Ganz einfach:
    Keine EU-Zulassung, Radabdeckung bis min. 15cm über Radachse im eingefederten Zustand.

    EU-Zulassung: Keine Radabdeckung erforderlich.

    Aber viele TÜVler gehen nach den neuen Richtlinien.
    Musst nur den richtigen TÜV finden der dir das einträgt. Der eine macht das der andere nicht. Ist wie immer im ermessungsspielraum des Prüfers.

    Viel Glück
    Gruß
    Ingo

  3. #3
    Michel
    Gast

    Re: Zulassung und Heckfenderllänge

    Hallo @All,

    und wie sieht es denn mit dem Spritzschutz aus.
    Nach meinem Verständnis würde es ja bedeuten,
    dass man gar keinen braucht, oder. ??? ??? ???

    dLzG Michel

  4. #4
    Ingo
    Gast

    Re: Zulassung und Heckfenderllänge

    Ja genau,
    spritzschutz nach EG-REcht nicht merh notwendig.

    HIer mal ein Text Ausschnitt:

    Glücklich, wer ein Fahrzeug hat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech.
    Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende"Abdeckung gefordert (Auslegungssache).
    Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Horizontalen der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug, vorn und hinten).


    Gruß
    Ingo

  5. #5
    Drachenreiter
    Gast

    Re: Zulassung und Heckfenderllänge

    Ma ne andere Frage, betrifft unsere Savage nich, aber:

    Weiß jemand, seit welchem Jahr diese 150mm gelten?

  6. #6
    Bill
    Gast

    Re: Zulassung und Heckfenderllänge

    Nabend,

    ich glaub, die 150 mm-Regel betrifft unsere Savage schon. Zumindest meine mit Baujahr 1987.
    Werde mal nachschauen in www.stvzo.de unter Radabdeckung.
    Ich erinnere mich gut an die frühen 90er Jahre, als alle zwei Jahre immer das Geschraubel mit dem Plastikding, das ansonsten im Waschbecken der Garage lag, anfing.
    Aber irgendwann war das Ding verschwunden und es ging auch so.
    Aber ich erinnere mich daran, daß das Kunststoffding hinten tiefer runterging als das Kennzeichen und auch noch Platz bot für so einen Rückstrahler, bis ich eines Tages bemerkte, daß Andere den Rückstrahler in dem neckischen Plastikbügel hatten.
    Komischerweise hatte mich einst ein TÜV-Prüfer wegen der verdächtig wirkenden Gewinde mit dem Verdacht auf "sonstKennzeichenobenhabenunddaherböserBube" volles Rohr durchgeschmissen. Der wollte sogar eine ABE für den original Auspuff sehen, weil er nicht glaubte, daß so ein kurzer Topf rechtens wäre.
    Als richtig gesetzestreuer Bürcher hab ich klaro hinten mittig ein Kuchenblech, so wird das Auge des Gesetzes wohlwollend darüberschweifen und meinen Passantenfußfön übersehen.

    Gruß
    Jürgen
    www.ingbilly.de

  7. #7
    TheNobleSavage
    Gast

    Re: Zulassung und Heckfenderllänge

    Und jetzt die Masterfrage:


    Ist es möglich, eine deutsche Zulassung offiziell in eine Zulassung nach EG-Recht umzuwandeln, damit man nicht mehr von wohlgelaunten TÜV-Prüfern abhängig ist???

    LG,
    Bene

  8. #8
    Ingo
    Gast

    Re: Zulassung und Heckfenderllänge

    @Bene

    Definitiv nicht.
    Das mit der EG-Zulassung kann nur der Hersteller.

    Gruß
    Ingo

    P.S. ABer Du kannst Dir bei einem guten Tüvler auch eintragen lassen das Du mehr als 15cm über Radachse hast.

  9. #9
    Jogi
    Gast

    Re: Zulassung und Heckfenderllänge

    Moin Moin,

    Drachenreiters Frage bezieht sich nach meinem Verständnis darauf, ob die 150 mm auch bei alten Moppeds gelten. Gute Frage, aus dem Bauch raus würde ich mal tippen, dass es ähnlich wie die Bestimmungen mit der Beleuchtung ist, also grob was vor Mitte der 50er Jahre erstzugelassen wurde, könnte diese Bestimmungen nicht haben. Genaueres weiß ich da aber auch nicht.

    Von deutschem Recht nach EG Recht umtypen? Nur wegen dem Schutzblech? Da würd ich mir lieber nen Prüfer suchen der mir aufgrund des EG Rechts nen kurzes Schutzblech einträgt. Ich kenn da aber z. Z. auch keinen. Bis auf das Schutzblech (was eventuell noch den deutschen Vorschriften angepasst werden könnte) hat das EG Recht aus meiner Sicht nur Nachteile. Vier Blinker, Spiegelgröße mindestens 100 qmm, zwei Spiegel sowieso, etc. Da kann ich mit den 150 mm gut leben. Baut euch doch lieber nen verstellbares Heckteil bei dem ihr bei bedarf die notwendige Schutzblechslänge rausziehen könnt.

    Wer schon mal bei Scheißwetter ohne Heckfender bzw mit einem kurzen Heck gefahren ist, der weiß wie sowas saut. Aber OPtik ist ja alles....

    bis denn

    Jogi

  10. #10
    TheNobleSavage
    Gast

    Re: Zulassung und Heckfenderllänge

    Hallo!

    @Jogi: Das freut mich ja richtig, dass die Hinterradabdeckung der einzige Vorteil ist, den das EG-Recht mit sich bringt. Da brauche ich mich aufgrund meiner deutschen Zulassung endlich nicht mehr zu schämen! Sehr vorteilhaft, besonders im Zuge der aktuellen Patriotismus-Diskussion! ;)

    @Ingo: Kann man sowas tatsächlich richtig eintragen lassen?? Bisher dachte ich, dass wenn von gnädigen TÜV-Prüfern die Rede ist, gemeint ist, dass bei der HU sowas "übersehen" wird.
    Wie sieht das generell aus mit Eintragungen von solchen "Abweichungen" (eben Heckfenderlänge, oder auch nur-Ochsenaugen bei neueren BJ, oder so) oder auch Eigenbauteilen? Steht dann da im Schein so Sachen wie "ohne Spritzschutz", "Eigenbau-Fußrasten", "selbstgeschnitzter Krümmer" ??? Ich kenne nur die "normalen" Eintragungen, mit Herstellernamen und Prüfnummern!
    Kann man einzelne Eigenbau-Teile genauso eintragen lassen wie Zubehör-Parts?? Oder ist das irgendwie teurer und komplizierter (Einzelabnahme)??


    Gruß,
    Bene

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