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Thema: Lenker

  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von Zoerm
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    Ach da isser, Kradler viel mir als erster ein, der nen Flachlenker hat...
    Mit einfach anbauen und drauflosfahren wäre ich auch vorsichtig, wie Sigi schon schrieb.
    Wenn Du damit wen plattmöllerst kommt der Gutachter und der findet solche Sachen!
    Er spricht wirr! So helf ihm wer..

  2. #12
    Moderator
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    Bei der Version mit dem Flachlenker ist in der Originalversion der Bremsflüssigkeitsbehälter selbst und der Anschluss und die Länge der Bremsleitung etwas anders geformt als beim Hochlenker.

    Gruss
    Gerhard
    each small candle lights a Corner in the dark

  3. #13
    Moderator Avatar von Viertakter
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    ...Quark! Die kann man immer noch als Ersatzteil hier kaufen. Soweit ich mich erinnere, gabs die hohen Riser mit Flachlenker bis 1988 hier auch zu kaufen.
    Ob die nun ein re-Import aus USA sind oder nicht, das ist original Suzuki. Da gibts auch kein Gutachten, höchstens das "Bapperl" mit der Teilenummer, also nix einzutragen.

    Gruss lutz
    ...und wenn Sie sich jetzt sagen: "Ist das nicht schön?..." Dann stimme ich Ihnen zu: Ja, das ist NICHT schön!


  4. #14
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von Zoerm Beitrag anzeigen
    Wenn Du damit wen plattmöllerst kommt der Gutachter und der findet solche Sachen!
    Was soll der denn finden? Was ist da denn für ne Kennzeichnung drauf ?
    Fährst du mit jedem Originalteil, das du in der Bucht gekauft hast zum Gutachter ?
    MFG Dieter



  5. #15
    Moderator
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    Die beiden Lenkervarianten sind hier zu finden.

    http://www.cmsnl.com/suzuki-ls650f-1...817/partslist/

    Ebenfalls die Unterschiede an den Bremsflüssigkeitsbehältern und die zwei verschiedenen Bremsschläuchen sind zu erkennen..
    Stahlflexleitung in passender Länge und Ausführung mit Zulassung kosten glaube ich um die 40 €. Die muss allerdings eingetragen werden.
    Die kurzen originalen kosten dagegen ein kleines Vermögen.


    Grus
    Gerhard
    each small candle lights a Corner in the dark

  6. #16
    Savage-IG Mitglied Avatar von Zoerm
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    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Was soll der denn finden? Was ist da denn für ne Kennzeichnung drauf ?
    Fährst du mit jedem Originalteil, das du in der Bucht gekauft hast zum Gutachter ?
    Keine Ahnung, ich bin kein Gutachter.
    Bevor ich ein "Originalteil" in der Bucht kaufe schlag ich mir eher ne Axt ins Bein,
    versenke die Alteisensammlung in der Weser oder übergebe sie feierlich den Flammen beim nächsten Osterfeuer.
    Auf jeden Fall lass ich meinen Tüver nen Blick drauf werfen wenn ich irgendwelche, sicherheitsrelevanten Teile dran schraube/tausche
    Er spricht wirr! So helf ihm wer..

  7. #17
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Bei den Originalteilen muss nix eingetragen werden.
    Versicherungsrelevante Problem im Schadensfall sind durch diese Teile auch nicht möglich, so sie richtig angebaut wurden.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  8. #18
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Sigi, ich meinte doch: wenn diese Reiser und dieser Lenker auch in Deutschland im Original verbaut wurden, sollte es kein Problem sein.
    Wenn es sie nur in den USA gab, dann müßten sie eingetragen werden.
    Und wenn sich jemand mit Umbauen beschäftigt, gehe ich ( ok, da kann man sich irren ) davon aus, das er ne Schraube korrekt festziehen kann.

    Wenn man es 100% genau nimmt, müßte der TüV sogar die Montage überprüfen, wenn man den Lenker verstellt, denn selbst da ist nicht sichergestellt, das Jeder die Schrauben wieder mit dem richtigen Drehmoment fest macht.

    Ausserdem habe ich , soweit ich mich erinnere auch zu einem Telefonat mit dem TüV geraten.
    Und last not least sollte ein Teil, das von Suzuki Serienmässig verbaut wurde schon sicher sein.
    Es geht ja nicht um ein China Zubehörteil.

    Und ansonsten gilt was ich zu erst geschrieben habe--US-Teile haben keine EU-ABE
    Und damit war das Wichtigste gesagt.

    Da es aber wohl ein original Teil ist--braucht man sich eigentlich keine Gedanken zu machen.

    Ausnahme: es ist ein anderer Lenker eingetragen, dann muß man auch eine Rückrüstung auf original Lenker eintragen lassen.
    Zumindest ist das hier in Hessen so.
    Geändert von vauzwo (22.01.2016 um 10:17 Uhr)
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  9. #19
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von vauzwo Beitrag anzeigen
    .......Wenn es sie nur in den USA gab, dann müßten sie eingetragen werden.
    ...................
    Wie soll das geprüft werden, zb. die Riser haben keine Kennzeichnung

    Wie sagt man so schön, man muss die Kirche auch im Dorf lassen.
    MFG Dieter



  10. #20
    Savage-IG Mitglied Avatar von Flyingdeath
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    @ Zoerm wo hast du die Riser Bestellt?

    mfg

    Sascha

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