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Thema: Motorschaden vom feinsten

  1. #1
    blue-thumper
    Gast

    Motorschaden vom feinsten

    das wird wieder mal ein schöner langer erfahrungsbericht, so richtig für verregnete feiertage.

    unser onkel feedy hat sich dieses jahr in koblenz bei einem händler "HÄNDLER" eine savage baujahr 1987 für 1200 € gekauft.
    das motorrad hatte ganz neuen tüv obwohl die gabel sichtbar ölt und die bremsbeläge der vorderbremse total abgefahren waren.

    er hatte ja im forum schon geschrieben das die maschine nicht mehr anspringen würde, ich bin dann zu ihm gefahren und habe nachgeschaut. es war ein wackler im kabelbaum nachdem der motor lief ist mir ein starkes klappern aufgefallen, steuerkette kaputt.

    er brachte dann das motorrad zu mir und gemeinsam haben wir dann nachgeschaut.

    als wir den deckel aufmachten sahen wir das die steuerkette natürlich viel zu lang war, dies hat auch der verkäufer festgestellt und anstatt die kette ordnungsgemäß zu wechseln hat dieser einfach die linke spannschiene ausgebaut und ein stück rausgeflext (ACHT MILIMETER) und anschließend wieder übelst zusammengebraten. die kette war so lang das sie sich gegenläufig schon berührt hat!!!





    man kann schon von glück sprechen das diese schiene gehalten hat und nicht bei tempo 100 auseinander gefallen ist, das hätte ein blockieren des motors bedeutet.

    beim zusammenbau wurde dann so viel dichtmasse aufgetragen das der ölkanal im zylinderkopf verstopft wurde die folge war, nockenwellenlager eingelaufen.



    ebenso sind nockenwelle und kipphebel kaputt.





    laut händler und kaufvertrag sei noch der original motor eingebaut, das kam mir komisch vor da der limadeckel von einem baujahr ab 1996 angeschraubt war und das motorgehäuse gerissen war und anschließend geklebt wurde.



    also deckel ab und nachschauen.

    der motor hatte einen anlasserfreilauf schaden, das motorgehäuse ist an beiden wellenlager gebrochen und wurde einfach geklebt, das hat so natürlich nicht gehalten.





    der neue gehäusedeckel und die alten freilaufräder passen natürlich nicht zusammen aber da war der mechaniker erfinderisch. er hat einfach die distanzen mit einer dicken mutter und einer unterlegscheibe überbrückt.



    die eine welle wurde kurzerhand aus einem passenden schraubenzieher material hergestellt.



    was nicht passt wird passend gemacht.

    das anlasserzahnrad wurde natürlich nicht gewechselt, ein zahn fehlt ganz und die gesamte zahnradfläche besteht nur noch zur hälfte.



    der limadeckel wurde natürlich (wie auf dem foto zu sehen ist) wieder fachmännisch verschlossen, die gewinde im motorgehäuse bestanden nur noch zur hälfte und die rausgerissenen schrauben wurden einfach mit teflonband reingesteckt.



    weiter haben wir noch nicht nachgeschaut, aber ich denke das reicht auch mal.

    der florian wird da um einen rechtstreit mit dem händler nicht rumkommen.

    gruß norbert

  2. #2
    schmoelzer
    Gast

    Re: Motorschaden vom feinsten

    Unter uns Pfarrerstöchterm,

    bei welchem Händler, der natürlich total unschuldig ist und von alledem sicher nichts wußte, wurde denn die Savage gekauft?

    Natürlich erwarte ich jetzt nicht, daß hier ein Name steht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, daß man dem Händler mal dieses Forum vorstellen kann und mit einem unmissverständlichen Hinweis ihn darauf aufmerksam machen kann, daß evtl. irgendein unbekanntes Forenmitglied, daß natürlich keiner kennt, den Namen hier veröffentlicht.

    Schlimmstenfalls wirkt die Drohung nicht, dann ist onkel feedy so weit wie vorher.

    Grüße

    Martin

  3. #3
    blue-thumper
    Gast

    Re: Motorschaden vom feinsten


    bei welchem Händler, der natürlich total unschuldig ist und von alledem sicher nichts wußte, wurde denn die Savage gekauft?
    keine ahnung wer der händler ist, der onkel feedy hats auf seinem vertrag aber stehen.

    gruß norbert

  4. #4
    Lotzbub
    Gast

    Re: Motorschaden vom feinsten

    den geklebten motorblock sieht man doch von aussen ?

    und für 1200 öre nen rechtstreit ? naja ich weiss nicht, ich würds als dumm gelaufen abhaken, die restbrocken verkaufen wegen der schadensminderung und ne neue else suchen, auf jeden fall einen mitnehmen der sich mit der materie auskennt.

    achso, die mühle iss 20 jahre alt, das steht auch im kaufvertrag

    das geht aus wie das hornberger schießen.

    in dem sinn, ich wünsch euch allen nicht sone scheisse mit der mühle

    gruss stefan

  5. #5
    neutron
    Gast

    Re: Motorschaden vom feinsten

    man oh man!!!
    Ich bin geschockt >:( >:(

    Zitat
    man kann schon von glück sprechen das diese schiene gehalten hat und nicht bei tempo 100 auseinander gefallen ist, das hätte ein blockieren des motors bedeutet.
    Zitat ende

    Motorblockieren kann doch einen Unfall verursachen?
    Wenn dem so ist, wäre das nicht versuchte Körperverletztung?
    Es kann mir doch keiner erzählen das ein Händler eine Maschine aufkauft ohne sie gründlich unter die Lupe zunehmen.
    Wenn doch und er verkauft so eine Maschine weiter ,ohne auf den Zustand hin zuweisen ,ist das für mich schon kriminell.
    Er nimmt wissentlich einen Veruglückten Menschen in kauf--des Profit's wegen.


    Gruß ein nachdenklicher Michael

  6. #6
    seehase
    Gast

    Re: Motorschaden vom feinsten

    Hmmmm

    die einfachste Möglichkeit ist hier wohl zur Innung zu gehen und den Händler an zu zinken.



    seehase

  7. #7
    der_Thomas
    Gast

    Re: Motorschaden vom feinsten

    Da kommt einem doch echt das Kotzen, wenn man solchen Pfusch sieht.

    Ich wünsche mir da nur noch eines:

  8. #8
    orka691
    Gast

    Re: Motorschaden vom feinsten

    Wir sind geschockt!!
    Uns ist ja schon viel Schund untergekommen, aber von einem Händler?!
    Sind mal gespannt, was dabei rauskommt.
    Ralf und Anja

  9. #9
    blue-thumper
    Gast

    Re: Motorschaden vom feinsten

    Uns ist ja schon viel Schund untergekommen, aber von einem Händler?!
    da müßen wir vorsichtig sein, es ist ja nicht gesagt das der händler etwas davon wusste.
    er kann das motorrad ja auch in zahlung genommen haben und er ist ja nicht verpflichtet den motor zu öffnen. von außen sieht man dem motor ja nicht an wie er innen aussieht, gut ich habe es gehört das etwas nicht stimmt, ich höre auch fast täglich elsen. ;D
    es kommt jetzt erst mal darauf an wie der händler reagiert, das motorrad wurde im juni oder juli gekauft und wenn der händler nicht reagieren will sagt er ganz einfach, das motorrad war zu diesem zeitpunkt in ordnung. so jetzt beweise ihm mal das gegenteil.

    gruß norbert


  10. #10
    seehase
    Gast

    Re: Motorschaden vom feinsten

    eigentlich ist es ja so, daß der Händler wenn er ein Bike verkauft , nicht aus der Gewährleistung herauskommt , auch bei gebrauchten Fahrzeugen.





    Die Gewährleistungsrechte privater Konsumenten beim Kauf von Verbrauchsgütern sind seit dem
    1. Januar 2002 in mehreren Punkten gestärkt. So ist die Haftung des Händlers für den Verkauf eines mangelfreien Produktes auf zwei Jahre ausgedehnt. Bislang galt sie nur für sechs Monate.

    Das Gewährleistungsrecht darf nicht mit der Garantie verwechselt werden, die viele Händler beim Kauf eines Fahrzeuges gewähren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und hat andere rechtliche Konsequenzen als das Gewährleistungsrecht.

    Gewährleistung :
    Tritt ein Produktmangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss nun nicht mehr der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen.
    Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so muss, wie bisher, der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft gewesen ist.

    Die Ansprüche des Käufers bei fehlerhafter Ware richten sich zunächst auf Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes oder auf kostenfreie Reparatur. Die dabei anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Händler tragen. Erst wenn Reparatur und Ersatzlieferung zweimal scheitern oder nicht zumutbar sind, kann der Käufer seine Rechte geltend machen: Minderung des Kaufpreises oder Vertragsauflösung verlangen. Diese letzte Variante, Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Produktes, kann der Kunde allerdings nicht verlangen, wenn der Fehler nur geringfügig ist. Hier bleibt ihm bei Scheitern von Reparatur und Ersatzlieferung letztlich nur die Reduzierung des Kaufpreises.
    Seit der Neuregelung gibt es auch auf gebrauchte Fahrzeuge eine Gewährleistung von mindestens 1 Jahr, so dass Händler gebrauchte Fahrzeuge nicht mehr unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkaufen dürfen.

    Selbst für Reparaturarbeiten gilt das Gewährleistungsrecht. Diese Frist kann durch individuelle Vereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen von 2 auf 1 Jahr reduziert werden. In diesem Zusammenhang wurde auch geregelt, dass ein Kostenvoranschlag nicht mehr in Rechnung gestellt werden darf.



    seehase

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