Ich hoffe, dieses Thema kommt nun nicht zum x-ten Mal ins Forum:

Vor einigen Wochen habe ich die hinteren Blinker durch LED-Blinker ersetzt. Dazu war es natürlich notwendig, jeweils einen Widerstand parallel zu schalten, was zunächst einige Probleme erzeugte, die mit Hilfe des Forums gelöste wurde. Danke nochmals! Inzwischen funktionieren die Blinker bestens.
Nun erwäge ich auch die vorderen Blinker auf LED umzustellen. Allerdings kann mich aber nicht so recht von den "Ochsenaugen" trennen, in denen bekanntlich jeweils eine 21W12V-Halogen-Birne verbaut ist. Diverse LED-Blinker für Lenkerenden gibts zwar in Hülle und Fülle, nur passen diese rein optisch nicht zur eLSe. Deshalb könnte, so mein Plan, eine in Helligkeit und Farbe vergleichbare 12V-LED die alte Halogenbirne im Ochsenauge ersetzt. Die Bastelarbeit dazu soll vorerst nicht das Thema sein.
Ein Tausch hätte u.a. den Vorteil, dass die Widerstände der hinteren Blinker raus könnten. Gleichzeitig müsste das Blinker-Relais gegen ein LED-taugliches getauscht werden. Aber das brauch ich hier wohl keinem erklären. ;-)
Allerdings kam mir zu Ohren, dass jeder zugelassene Blinker nur mit dem damit geprüften Leuchtmittel legal ist. Ist dem so? Oder kann hier der TÜV eine Zulassung für dieses Teil nach einer Prüfung erteilen. Es handelt sich dabei ja nicht um eine Prüfung für in Serie gehende Blinker, sondern um eine Einzelfallprüfung, wie sie bei diversen Basteleien durchaus üblich ist.
Wie schaut also aus? Gibts hier ein generelles "Nein!" oder doch eine Möglichkeit, bei der ich gern wüsste, worauf es dann im Detail ankommt?
Ich freu mich auf eure Antworten!
LG