Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Anbaurichtlinien für hintere Blinker

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Roy
    Registriert seit
    14.06.2015
    Ort
    Pfalz- The heart of it all
    Beiträge
    47

    Anbaurichtlinien für hintere Blinker

    hallo in die Runde,

    kann mir jemand sagen wie weit ich die hinteren blinker in das FZG anbringen kann ( Abstand zum hintersten Punkt Motorrad ) ?
    Hab bei meiner Suche leider nur die Bestimmungen auf der unten genannten Seite gefunden. Steht allerdings nichts drin von wegen wie weit sie im FZG angebracht sein dürfen.
    Hab ein mitschwingendes Heckteil und würde die Blinker gerne i.B. der oberen Stoßdämpferaufnahme anbringen.

    http://www.gtue.de/sixcms/media.php/...te_2010-12.pdf

    Im voraus vielen Dank

  2. #2
    Savage-IG Mitglied
    Registriert seit
    15.07.2004
    Ort
    Ringenberg/Großenheidorn
    Beiträge
    3.149
    Moin Moin,

    hier muss man erstmal nach StVZO und EG unterscheiden. Nach EG sind 4 Blinker vorgeschrieben, ich meine hier gibt es auch ein MAß von 40 cm bzgl. dem Abstand nach innen. Bin mir aber nicht ganz sicher da ich mich mit dem modernen Zeugs nur rudimentär auskenne.

    Nach StVZO gibt es m. W. keinen Wert, es müssen aber die geometrischen Sichtbarkeiten eingehalten werden.
    Alle LS sind nach StVZO zugelassen und daher könnte man entsprechend argumentieren. Anders sieht es aus, wenn diese Rücklicht-Blinker-Kombination verbaut werden soll, diese ist nach StVZO nicht zulässig, dann müsste man eigentlich auf EG-Bestimmung umrüsten bzgl. der kompletten Beleuchtungseinrichtungen.

    Ich würde vorher beim TÜV vorsprechen und das abklären und mir dann passend eintragen lassen.

    Gruß

    Jogi

  3. #3
    amok*schaffnix
    Gast
    Ich zitiere einfach mal aus nem anderen Forum (so kenn ichs auch):

    "Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
    - vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
    - Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
    - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
    - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
    - in der Breite (min.):
    nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
    - in der Höhe: 350 - 1200 mm
    - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
    - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
    Warnblinkanlage:
    - nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
    - besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
    - Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht"

    Meine das sind in der StVZO Paragraphen 49a - 54. / EWG 93/92... EG is da bissi lockerer :sad:

    Aber wie Jogi sagt: Einfach mal nachfragen, eigentlich sind die net sooo verbohrt ;)

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
    Registriert seit
    07.08.2010
    Ort
    52353 Düren
    Beiträge
    4.835
    Richtig am besten VORHER nachfragen/absprechen ,hab ich auch so gemacht.
    Ergebnis:Nur Ochsenaugen von Hella mit Zulassung für Vorne und Hinten.
    Und im Schein den Eintrag "ohne hintere fahrtrichtungsanzeiger" und das ohne Probleme seit 5 Jahren.

    Dieter
    Gruß Dieter
    Zähneputzen ist wie Wählen, lässt man es wird es Braun

    Universaldilettant
    Und ich mag auch keine Bobber

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Joehennes
    Registriert seit
    23.04.2013
    Ort
    Recklinghausen in NRW
    Beiträge
    100
    Hab meine hinteren Blinker auch in Höhe der oberen Stoßdämpfer montiert, bisher keine Probleme bei der Hauptuntersuchung gehabt.
    Gruß
    Hannes
    Ohne Orientierungssinn sieht man mehr von der Welt

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •