Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, hatte doch Mücke auch n 40er Highway Hawk verbaut und eingetragen... Markus?
Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, hatte doch Mücke auch n 40er Highway Hawk verbaut und eingetragen... Markus?
Stammtisch Wesermünde
Kiek, n Möw! Apropos Möw - möwie no‘ een?
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[QUOTE=Swami Davidson;198748]ihr seit alle so lustig, schön das Euch gibt.
Wurde ja auch Zeit, daß das endlich mal jemand feststellt. :IMG0:
Nenne ihn doch wirklich "Christus Gedächtnis Lenker", als religiöses Symbol müsste der dann sogar unter dem besonderen Schutz des GG stehen und somit geschützt vor Anfeindungen durch Tüv und sonstige Konsorten sein:heilig:
Peace, Bruder
Ich habe einene squere von highway hawk angebaut und der hatte auch nur ein Materialgutachten und schon mal gar nichts speziell für die Else.
Da muß man nachfragen welcher Ingenieur den eintragen darf.
Hatten wir hier schon öffter auch mit anderen Dingen.
Entweder man hat ein Gutachten oder ne ABE wo die LS 650 mit aufgeführt wird, dann kann man problemlos eintragen lassen.
Alle anderen Gutachten und ABEs nutzen nichts, wenn die Else nicht in der Liste steht.
Es kostet dann halt etwas mehr, ich hab jetzt nicht mehr die Gesamtsumme im Kopf, aber es waren so um die 130,- Euro ( TüV Abnahme und Ausfertigung des Gutachtens-dann die Genehmigung des Strassenverkehrsamt und das Eintragen in die Papiere )
Und das darf nicht jeder Prüfer !!!, also zu einer größeren TüV einrichtung fahren und fragen wer es darf.
Jeder wie er kann-darf und möchte
Jetzt mal langsam, aaS ist nicht gleich aaS!
Da gibt's auch Unterschiede.
Ich sag nur §19 und §21!
Hatte ich ja erst mit meiner Rastenanlage. der Eine darf Prüfung nach §21 machen.
Der andere nur nach §19, aber beide sind aaS!
Für §19 brauchen wir ein Teilegutachten in der die LS aufgeführt ist.
Nach §21 wird ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellt.
Kurz gesagt, such dir einen aaS der §21 darf und sich mit Motorrädern auskennt!
dann sollte das mit dem Lenker eigentlich kein Problem darstellen.
Gruß
Ralph
Then I`m dying on the bottom of a pit in the blazing sun
torn and twisted at the foot of a burning bike
Die höchste Form von Toleranz ist das Ertragen dummer Menschen
Ich mag keine Bobber
FORUMSLACKER
Danke Ralph,
die 2 Tüftler waren die reisenden die die Werkstette besuchen, haben mir gesagt das es möglich ist aber es wird sehr teuer sein, das es sich nicht lohnen würde zu machen.
Aber werde noch selber bei einer Prüfstelle nachfragen was es kosten wird, und ob Fehling bei der Abnahme easy wäre,
Gruß Andre
Ich bezog mich jetzt auf die Aussage eines Prüfers vom Tüv meines Vertrauens.
Er ist ein aaS, durfte aber meine Rastenanlage nicht Eintragen.
Es gibt da Unterschiede zwischen aaS und aaS.
Vielleicht finde ichs irgendwo(ich hatte das doch schon mal geschrieben)
Lange Rede kurzer Sinn: Nach §21 dürfte das mit dem Lenker kein Problem sein, kostet auch nicht soviel
Gruß
Ralph
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