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Thema: Paragraph 70 StVO....

  1. #21
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    Gast
    Da hast du recht jogi. Wie gesagt ich halte den prüfer für kompetent und ich hab auch nichts dagegen, im gegenteil ich bin froh wenn er alles nach vorschrift macht, dann kann ich den grünen ne lange Nase machen:).

    Zu 80% ärgere ich mich über die Zulassungsstelle die selbst keine wirkliche ahnung hat wo ich da jetzt hin muss.

    Am ende werd ich wohl mim Aktenkoffer unterm arm fahren müssen, aber das macht die kiste noch einzigartiger:)

    In diesem sinne einen guten morgen:)

  2. #22
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Das gleiche hast du doch bei jeder Eintragung von nicht explizit für dieses Motorrad zugelassenen bzw. geprüften teilen.
    Steht doch auch deutlich drauf, es ist ein Gutachten zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung und diese Ausnahmegenemigung muß eine Behörde erteilen, bevor du es eintragen lassen kannst.
    Normalerweise sollte der TüV Prüfer dazu sagen, wer diese Genehmigung erteilt, denn da mußt due das Gutachten und einen Antrag hinschicken, die erteilen dann die Genehmigung und dann kannst du es mit der Genehmigung eintragen lassen.
    Da ist unser geliebtes Deutschland--alles so kompliziert wie möglich und für jeden Mist einen Haufen Geld abzocken.
    Denn, natürlich kostet auch das noch mal Geld--schätze so um die 40,-€ wird das kosten und dann noch mal die Gebühren um es in den Schein eintragen zu lassen.
    Mich hat ein Lenker Kaufpreis 59,- Gutachten 70,- Genehmigung 40,- Eintragen 12,- gekostet.
    Früher war das so, Materialgutachten hat gereicht und war beim Kauf dabei, damit zum TüV waren 16,- DM für die Abnahme und die Eintragung in die Papiere waren ca 25,- DM---Also alles zusammen knapp 40,- DM knapp 20,-€ Heute knapp 120,-€ und das für einen Lenker !!!
    Der Zulassungsstelle ist das übrigens alles egal, die machen nur was, wenn alle erforderlichen Papiere vorhanden sind.
    Bei uns wird das sogar vorher überprüft, du kommst also gar nicht bis zum Sachbearbeiter, wenn du nicht alles dabei hast.
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  3. #23
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von vauzwo Beitrag anzeigen
    ....Da ist unser geliebtes Deutschland--alles so kompliziert ............
    Aber nicht in meinem Landkreis, da gibt es immer ein Gutachten vom Tüffer, mit dem man direkt ne Eintragung bei der Zulassungsstelle machen lassen kann.
    MFG Dieter



  4. #24
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    Nach ein paar telefonaten hab ich zumindest etwas in erfahrung bringen können und auch n bischen was auf den weg gebracht. Der Leiter der Zulassungsstelle hat sämtliche unterlagen und gutachten an jemand zuständigen der Landesregierung geschickt und wartet sozusagen auf ein "OK" somit muss ich keinen extra antrag stellen und dasverfahren läuft sozusagen. Und kosten wird der Spass wohl 70€. Ich hoffe nur das die Amts Mühlen bis nächste woche bewegt haben..

  5. #25
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Aber nicht in meinem Landkreis, da gibt es immer ein Gutachten vom Tüffer, mit dem man direkt ne Eintragung bei der Zulassungsstelle machen lassen kann.
    Und da soll Europa funktionieren, wenn nicht mal die Landkreise Dinge gleich handhaben.
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  6. #26
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    Zitat Zitat von vauzwo Beitrag anzeigen
    Das gleiche hast du doch bei jeder Eintragung von nicht explizit für dieses Motorrad zugelassenen bzw. geprüften teilen.
    Steht doch auch deutlich drauf, es ist ein Gutachten zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung und diese Ausnahmegenemigung muß eine Behörde erteilen, bevor du es eintragen lassen kannst.
    Normalerweise sollte der TüV Prüfer dazu sagen, wer diese Genehmigung erteilt, denn da mußt due das Gutachten und einen Antrag hinschicken, die erteilen dann die Genehmigung und dann kannst du es mit der Genehmigung eintragen lassen.
    Da ist unser geliebtes Deutschland--alles so kompliziert wie möglich und für jeden Mist einen Haufen Geld abzocken.
    Denn, natürlich kostet auch das noch mal Geld--schätze so um die 40,-€ wird das kosten und dann noch mal die Gebühren um es in den Schein eintragen zu lassen.
    Mich hat ein Lenker Kaufpreis 59,- Gutachten 70,- Genehmigung 40,- Eintragen 12,- gekostet.
    Früher war das so, Materialgutachten hat gereicht und war beim Kauf dabei, damit zum TüV waren 16,- DM für die Abnahme und die Eintragung in die Papiere waren ca 25,- DM---Also alles zusammen knapp 40,- DM knapp 20,-€ Heute knapp 120,-€ und das für einen Lenker !!!
    Der Zulassungsstelle ist das übrigens alles egal, die machen nur was, wenn alle erforderlichen Papiere vorhanden sind.
    Bei uns wird das sogar vorher überprüft, du kommst also gar nicht bis zum Sachbearbeiter, wenn du nicht alles dabei hast.

    Moin Moin,

    hier schmeißt Du aber einiges durcheinander.

    1. Eine normale Änderungsabnahme läuft nach §19 StVZO, z. B. bei Teilen mit Gutachten
    2. eine komplexe Änderungsabnahme, z. B. bei Teilen ohne Gutachten oder von Fremdmaschinen, läuft nach §21 StVZO
    Die beiden Sachen werden, je nach Bundesland, beim TÜV oder DEKRA direkt abgenommen und können dann bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden. Das gilt für alle Bundesländer außer Hessen. Hessen hat hier eine Überbeglaubigungsstelle. Das ist ein reines hessisches Problem, aber so ist das nunmal mit Bananenrepubliken....:aetsch:

    3. Was er hier hat ist selbst mir neu. §70 StVZO betrifft Änderungen die so eigentlich gemäß Gesetz (StVZO) nicht vorgesehen sind, also erstmal gegen geltendes Gesetz verstoßen. Jetzt hat der Prüfer ein Gutachten erstellt und festgestellt, dass diese Änderung an der LS in diesem Falle positiv zu bewerten ist. Hierzu ist aber die Zustimmung der Landesbehörde o.ä. (siehe meinen Link in meinem vorherigen Beitrag) nötig. Es könnte ja sein, dass die Blinker die erforderlichen Sichtwinkel beim Einfeder nicht einhalten. Bei der LS mit den Minifederwegen wird das m. E. keine Rolle spielen. Von daher gehe ich davon aus, dass in diesem Fall die Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

    Da schon alles in die Wege geleitet ist warten wir mal ab was drauß wird.

    Was lernt man daraus? Alle mit Blinkern an mitschwingenden Hecks verstoßen gegen geltendes Gesetz. Gut, dass ich hinten keine Blinker habe...

    Gruß

    Jogi

  7. #27
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Kinnersch, das ist ja absolut toitsch! So eine Kleinstaatlerei wegen ein paar Blinkern am Heckfender (mitschwingend,iss klar, ne?).
    Ich bin wirklich baff, ... :angry::huh: aber wenn ich mich recht entsinne, war es bei Carmen oder Dieter ja auch etwas krampfig den Bäbber da hinten dran zu kriegen.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  8. #28
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    Gast
    Ja jetz muss ich eben sehen was draus wird. Hab mir auch schon was durch die hintertür überlegt:

    Was ist den die definition von Beweglichenteilen? Ist nicht eigentlich der Rahmen der teil des Motorrades der sich bewegt da er ja Federgelagert auf den achsen bzw schwinge steht? Und das einzige was unverändert zum niveau der straße gleich bleibt sind ja im Endeffekt die achsen wenn man mal vom luftpolster der Reifen absieht.

    Aber da würd ich wohl auch nicht weit kommen. Zumal ich keinen Dipl. Ing. Vorzuweißen hab.

    Danke für die Beteiligung. für den fall das auch die Sondergenehmigung fehlschlägt hät ich dann wohl bald ne Projektaufgabe wegen Bürokratie zu veräusern :-P

  9. #29

  10. #30
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    Gast
    Die erste Woche des Wartens ist vorbei und es hat sich noch nichts bewegt...
    Auf nachfrage hiess es nur: Wir Melden uns bei Ihnen...

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