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Thema: Paragraph 70 StVO....

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Counting
    Gast
    Trotzdem danke

    Das ist soweit richtig ich hab die Umbau eintragung nach §21 gemacht hab auch alle Dokumente dafür. Nur der knackpunkt ist das laut stvo die hintere beleuchtungseinrichtung nicht an einem beweglichen teil befestigtwerden darf was aber durch die montage am Mitschwingendem der fall ist und somit meine LS ja nicht der STVO entspricht dafür gab es das gutachten für die sondergenehmigung das trotz der befestigung an einem beweglichen teil die verkehrssicherheit gegeben ist und keine bedenken bestehen.

  2. #2
    Savage-IG Mitglied
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    1.013
    sehr kleinlicher Prüfer,,,,traurig!!!! dann müssen wir alle eine Außnahmegenehmigung haben

    P.S. Dann frag ihn mal was mit den originalen Blinkern vorne an der Telegabel ist????
    oder Ochsenaugen am Lenker
    die bewegen sich auch--------- absoluter Schwachsin:angry:
    Geändert von Piefke (12.03.2015 um 20:39 Uhr)

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