Moin Moin,

der Prüfer hat grundsätzlich korrekt gehandelt. Gemäß §54 dürfen hintere Blinker nicht an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt werden. Soweit ich weiß gilt der Rahmen als festes Teil, somit ist die Schwinge und damit auch der mitschwingende Kotflügel gegenüber dem Rahmen beweglich. Formal also alles korrekt gemacht, und seinen Job wegen einem Umbau wird der Prüfer nicht aufs Spiel setzen.

Nun rein praktisch, wenn Du eh zum Prüfer fährst, frag in mal ob er in die ABE von der Harley Rocker schaun könnte, die hat die Blinker auch am mitschwingenden Heckfender montiert. Ggf. ist das aber nach EG-Zulassung wieder erlaubt da die Harley vermutlich nach EG zugelassen wurde. Wenn er auf den §70 besteht musst Du den entsprechenden Weg über die Landesbehörde etc gehn.

Eigentlich kannste froh sein, wenn der Prüfer so korrekt ist, dann sind die Eintragungen auch wasserdicht. Stell dir mal vor es passiert was und dein Eintrag verstößt gegen geltende Gesetze, was dann?

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_70.php

Gruß

Jogi